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Bauabzugsteuer / 4 Ausnahmen von der Bauabzugsbesteuerung

Dr. Matthias Winter
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Freistellungsbescheinigungen sind die Regel

Liegt dem Auftraggeber eine im Zeitpunkt der Zahlung gültige Freistellungsbescheinigung vor, besteht keine Steuerabzugsverpflichtung. Die Freistellungsbescheinigung des für den Auftragnehmer zuständigen Finanzamtes muss mit Steuernummer, Sicherungsnummer, Gültigkeitsdauer und Dienststellensiegel versehen sein. Es ist zu empfehlen, die Echtheit des Dokuments im Wege der Online-Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern[1] zu prüfen. Kopien der Bescheinigung bzw. Originale bei vorhaben-/projektbezogen ausgestellten Dokumenten sind durch den Auftraggeber 10 Jahre aufzubewahren.

 
Praxis-Tipp

Freistellungsbescheinigung beantragen

Bauunternehmen können die Freistellungsbescheinigung formlos bei ihrem Sitz- oder Betriebsstättenfinanzamt beantragen. Im Ausland ansässige Bauunternehmen müssen bei erstmaliger Registrierung und Erteilung einer Steuernummer einen Fragebogen ausfüllen und einen inländischen Empfangsbevollmächtigten bestellen. Zuständig für die Erteilung der Freistellungsbescheinigung an nicht im Inland ansässige Bauunternehmen sind die Finanzämter gem. Umsatzsteuer-Zuständigkeits-VO.

Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Bewilligung, zum Entzug und zur Handhabung der Freistellungsbescheinigung durch den Leistungsempfänger regelt das BMF-Schreiben vom 19.7.2022.[2].

Liegt dem Leistungsempfänger die Freistellungsbescheinigung des Bauleistenden nicht spätestens zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Bezahlung) vor, besteht selbst bei späterer (nachträglicher) Vorlage die Einbehaltungsverpflichtung.

 
Wichtig

Bagatellgrenzen

Der Steuereinbehalt kann unterbleiben, wenn die Zahlungen an einen bestimmten bauleistenden Unternehmer im Kalenderjahr 5.000 EUR nicht überschreiten. Die Bagatellgrenze erhöht sich auf 15.000 EUR, wenn der zur Einbehaltun...

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