3.1 Es gibt 3 Varianten der Altersteilzeit
Bei dem sog. Gleichverteilermodell reduziert der Arbeitnehmer über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit seine Arbeitszeit auf die Hälfte seiner üblichen Arbeitszeit.
In der Praxis wird aber fast ausschließlich vom sog. Blockmodell Gebrauch gemacht. Hier wird die Altersteilzeit in die Arbeitsphase einerseits und in die Freistellungsphase andererseits unterteilt. In der Arbeitsphase erfolgt keine Kürzung der Arbeitszeit. In der Freistellungsphase ist der Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt.
Das dritte/andere Modell ist mit dem Arbeitgeber individuell zu vereinbaren. Hierbei kann die Verteilung der Arbeitszeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell besprochen werden. Auch eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit oder Arbeitstage ist hierbei möglich.
Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine Teilzeitbeschäftigung.
3.2 Voraussetzungen der Altersteilzeit
Der Arbeitnehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Arbeitnehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben.
- Die bisherige wöchentliche Arbeitszeit muss um die Hälfte reduziert werden.
- Der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage (entspricht etwa 3 Jahren) in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben. Das gilt sowohl für eine Vollzeit- als auch eine Teilzeitbeschäftigung.
Der Arbeitgeber muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der frei gewordene Arbeitsplatz muss wieder besetzt werden.
- Der Arbeitgeber muss für den Arbeitnehmer zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Altersteilzeit unmittelbar vor Rentenbeginn
Die Altersteilzeit muss unmittelbar dem Rentenbeginn vorausgehen. Mit anderen Worten: Das Ende der Altersteilzeit ist Beginn der gesetzlichen Rente.
3.2.1 Auswirkungen beim Arbeitnehmer
Neben der Arbeitszeit wird auch das Gehalt halbiert. Aber der Arbeitgeber muss das...