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Aktuelle Konflikte in der Ukraine und in Nahost: Auswirk ... / 3 Kreditorenbuchhaltung

Reinhard Bleiber
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Im Konflikt zwischen Israel, der Hamas und arabischen Staaten mit Ausnahme des Irans gibt es aktuell keine Sanktionen, die eine Geschäftsbeziehung mit Kunden in den betroffenen Gebieten belasten würde, von direktem Kontakt mit der in Deutschland verbotenen Hamas einmal abgesehen. Daher sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen in Israel oder den arabischen Gebieten nicht betroffen, solange keine Sanktionen z. B. gegen Partei ergreifende arabische Staaten erlassen werden oder wenn Unternehmen durch die kriegerischen Aktivitäten zerstört werden. Anders sieht es aus bei den Unternehmen in der Ukraine oder in Russland.

3.1 Verbindlichkeiten aus der Ukraine oder Russland

Auch deutsche Unternehmen werden ihre Einkäufe im Ausland außerhalb der EU i. d. R. gegen Vorkasse oder Akkreditiv erhalten. Das führt dazu, dass durch den Krieg in der Ukraine die Lieferkette für bereits bezahlte Waren unterbrochen ist. Es sind Forderungen gegenüber den Lieferanten in der Ukraine und in Russland entstanden, die immer wieder entsprechend der jeweiligen aktuellen Situation neu bewertet werden müssen. Die Überlegungen dazu sind vergleichbar mit der Wertberichtigung von Forderungen gegenüber Debitoren. Wenn der Kreditor eine eigene Tochtergesellschaft in einem der betroffenen Länder ist oder wenn die Geschäftsbeziehung in vielen Jahren ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat, können auch Verbindlichkeiten entstanden sein.

 
Hinweis

Neubewertung

Grundsätzlich können sowohl Forderungen als auch Verbindlichkeiten in ihrer Bewertung Abhängigkeiten von aktuellen Situationen zeigen. Gibt es Friedensverhandlungen, könnte sich der Wert wieder dem ursprünglichen Betrag nähern. Scheitern die Gespräche, ist wieder eine Abwertung notwendig. Dieses Auf und Ab in einer Bilanz und offiziellen Dokumenten nachzuvollziehen, verbietet sich. Daher wird die offizielle ...

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