Sind der Bank die Anschaffungswerte nicht bekannt oder darf sie die übermittelten Anschaffungsdaten aufgrund der in § 43a Abs. 2 Satz 3 ff. EStG aufgeführten Einschränkungen nicht zugrunde legen, wird die Kapitalertragsteuer auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet, also 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung/Einlösung.[1] Einen zu hohen Steuerabzug kann der Anleger im Wege der Einkommensteuer-Veranlagung zurückfordern (Veranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG). Ist der tatsächliche Gewinn höher als die Ersatzbemessungsgrundlage, besteht eine Veranlagungspflicht nach § 32d Abs. 3 EStG, wobei die Finanzverwaltung hierzu eine Bagatellgrenze von 500 EUR eingeführt hat.[2]

Ob die Ersatzbemessungsgrundlage zur Anwendung kam, ergibt sich aus einer besonderen Zeile in der Steuerbescheinigung.

 
Wichtig

Wann es zum Ansatz der Ersatzbemessungsgrundlage kommt

Die Ersatzbemessungsgrundlage findet immer dann Anwendung, wenn das veräußernde/einlösende Kreditinstitut die Anschaffungskosten der Kapitalanlage nicht kennt bzw. nicht zugrunde legen darf.[3] Es gibt insbesondere folgende Anwendungsfälle:

  • Der Anleger hat vor 2009 sein Depot auf eine andere Bank übertragen und nach 2009 eine Finanzinnovation[4] bzw. Zertifikate eingelöst/veräußert und die abgebende Stelle hat die Daten der neuen Stelle nicht freiwillig mitgeteilt (s. oben). Für andere vor 2009 erworbene Wertpapiere und Kapitalanlagen (Aktien, Anleihen, Termingeschäfte) kommt die Ersatzbemessungsgrundlage nicht zur Anwendung, da eine Veräußerung aufgrund des Bestandsschutzes nicht steuerpflichtig ist.
  • Der Anleger hat nach 2008 sein Depot aus dem Ausland ins Inland übertragen und die Anschaffungskosten wurden der neuen Bank nicht mitgeteilt bzw. durften trotz Mitteilung nicht beim Steuerabzug zugrunde gelegt werden.
  • Der Anleger hat nach 2008 Wertpapiere ins Depot eingeliefert (Tafelpapiere).

Darüber hinaus kann es im Zusammenhang mit dem Regimewechsel des Investmentsteuerrechts beim Verkauf der Anteile zu einer Ersatzbemessungsgrundlage kommen, wenn entweder die Anschaffungskosten der Anteile nicht bekannt sind oder sich der Rücknahmepreis der Anteile auf den 31.12.2017 nicht ermitteln lässt.[5]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge