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Computer, Notebook, Tablet-PC / 4 Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten eines Computers

Michele Schwirkslies, Jean Bramburger-Schwirkslies
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Die Nutzungsdauer von Computern, Tablett-PCs, Notebooks und Netbooks einschließlich aller Zubehörteile sowie der Peripheriegeräte, z. B. Drucker und Scanner, beträgt nach der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter einheitlich 3 Jahre. Der Normalfall ist also die lineare Abschreibung über 3 Jahre. Dies gilt insbesondere für die bilanzierenden Unternehmer in der Handelsbilanz, aber auch für alle anderen Unternehmer und Freiberufler, die nicht die Vereinfachungsmöglichkeiten gem. dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022 in Anspruch nehmen möchten.[1]

Übersicht der regelmäßigen Abschreibungsmöglichkeiten

 
Abschreibung Nutzungsdauer (ND)/­Abschreibungssatz Bemerkungen
Lineare Abschreibung

ND 3 Jahre

lineare AfA = 33,3 %
Zeitanteilig bei Anschaffung innerhalb eines Jahres
Degressive Abschreibung 2-fache der linearen AfA, aber max. 20 % Befristete Wiedereinführung durch das Wachstumschancengesetz 2024 für Anschaffungen nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025
3-fache der linearen AfA, aber max. 30 % Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm neu eingeführt für nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschaffte oder hergestellten Wirtschaftsgüter
Leistungsabschreibung De facto nicht anwendbar Macht wegen der ND von nur 3 Jahren keinen Sinn
Sonderabschreibung 40 % zusätzlich zur linearen Abschreibung Gem. § 7 g Abs. 5 EStG (bei Einhaltung der weiteren Voraussetzungen des § 7g Abs. 6 EStG); wirkt sich bei Computern & Co. zumeist nur in den beiden ersten Jahren aus

Geringwertiges

Wirtschaftsgut

Wahl zwischen 2 Varianten:

  1. Grenzwert 800 EUR oder
  2. Grenzwert 250 EUR + Sammelposten
Ist nur anwendbar, wenn der Computer selbstständig nutzbar ist
Poolabschreibung beim Sammelposten Gleichmäßige Verteilung über 5 Jahre Einstellung in den Sammelposten ...

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