Die Nutzungsdauer von Computern, Tablett-PCs, Notebooks und Netbooks einschließlich aller Zubehörteile sowie der Peripheriegeräte, z. B. Drucker und Scanner, beträgt nach der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter einheitlich 3 Jahre. Der Normalfall ist also die lineare Abschreibung über 3 Jahre.
Übersicht der Abschreibungsmöglichkeiten
Abschreibung | Nutzungsdauer (ND)/Abschreibungssatz | Bemerkungen |
---|---|---|
Lineare Abschreibung | ND 3 Jahre lineare AfA = 33,3 % |
Zeitanteilig bei Anschaffung innerhalb eines Jahres |
Leistungsabschreibung | De facto nicht anwendbar | Macht wegen der ND von nur 3 Jahren keinen Sinn |
Sonderabschreibung | 20 % zusätzlich zur linearen Abschreibung | Wirkt sich nur in den beiden ersten Jahren aus |
Geringwertiges Wirtschaftsgut |
Wahl zwischen 2 Varianten:
|
Ist nur anwendbar, wenn der Computer selbstständig nutzbar ist |
Poolabschreibung beim Sammelposten | Gleichmäßige Verteilung über 5 Jahre | Einstellung in den Sammelposten sollte möglichst vermieden werden |
Tab. 2: Abschreibungsmöglichkeiten von Computern
Unternehmer können die Sonderabschreibung[1] i. H. v. 20 % mit der linearen Abschreibung kombinieren, sofern sie die Voraussetzungen des § 7g Abs. 6 EStG erfüllen. D. h., sie können während des Begünstigungszeitraums bis zu 20 % zusätzlich zur linearen Abschreibung geltend machen. Der Begünstigungszeitraum beträgt 5 Jahre. Da aber die Nutzungsdauer eines Computers 3 Jahre beträgt, können Unternehmer die zusätzlichen 20 % de facto nur in den ersten beiden Jahren nutzen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen