Beim Trockenschleifen entsteht Schleifstaub, der die Atemluft des Schleifers belastet. Meist wird der Staub zum überwiegenden Teil aus Werkstoffpartikeln des zu bearbeitenden Materials/Werkstücks bestehen. Ob von diesem Schleifstaub eine gesundheitsgefährdende Wirkung, z. B. auf Atemwege und Lunge, zu erwarten ist, hängt von der Zusammensetzung und Konzentration des Staubs in der Luft am Arbeitsplatz ab. Dies ist im Einzelfall zu ermitteln. Zur Beurteilung ist der allgemeine Staubgrenzwert heranzuziehen. Er setzt sich zusammen aus den Grenzwerten für:

  • die alveolengängige Fraktion (A-Staub) und
  • die einatembare Fraktion (E-Staub).

Grundsätzlich ist die Entstehung gesundheitsgefährdender Stäube zu vermeiden, z. B. durch Anwendung von Nassverfahren. Lässt die Bearbeitungsaufgabe dies nicht zu, ist der Staub an der Entstehungsstelle abzusaugen. Sind die technischen Maßnahmen nicht ausreichend, muss der Schleifer geeigneten Atemschutz benutzen.

Beim Trockenschleifen besteht stets die Gefahr von Augenverletzungen durch wegfliegende Werkstück- und Werkzeugteilchen. Daher muss geeigneter Augenschutz getragen werden. Ausgenommen sind leichtere, kurzfristige Arbeiten, wenn die Schleifmaschinen mit geeigneten Schutzfenstern gegen Funken- und Teileflug ausgerüstet sind.

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