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Warum müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel rege ... / 1 Details

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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1.1 Definition

Elektrische Betriebsmittel sind Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen zum Anwenden elektrischer Energie oder zum Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen. Schutz- und Hilfsmittel gehören ebenfalls zu den elektrischen Betriebsmitteln, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt sind. Elektrische Anlagen werden durch den Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.

1.2 Hintergrund

Gefährdungen an elektrischen Betriebsmitteln und an elektrischen Anlagen müssen vermieden werden. Die Hauptgefährdung liegt in der Wirkung des elektrischen Stromes begründet. Eine direkte oder indirekte Berührung unter Spannung stehender Betriebsmittel oder Anlagen kann zu einer Körperdurchströmung von Personen führen. Damit verbunden sind mögliche tödliche Unfallfolgen. Durch den Einsatz organisatorischer Schutzmaßnahmen lassen sich derartige Unfallfolgen vermeiden. Eine organisatorische Schutzmaßnahme darf aber erst dann eingesetzt werden, wenn bereits alle möglichen technischen Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Dies sind für Elektrogeräte z. B. Berührungsschutz, Schutzisolierung und Fehlerstromschutz.

1.3 Welche Prüfungen gibt es?

1.3.1 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme (Herstellerprüfung)

Diese Prüfung erfolgt durch den Hersteller. Der Hersteller stellt durch sein Herstellungsverfahren sicher, dass das elektrische Betriebsmittel oder die elektrische Anlage so gefertigt sind, dass davon keine Gefahren für den Anwender ausgehen. Das setzt natürlich voraus, dass der Anwender das elektrische Betriebsmittel oder die elektrische Anlage bestimmungsgemäß einsetzt. Die Kennzeichnung "VDE geprüft" bzw. "GS-geprüft" signalisieren dem Anwender, dass das elektrische Betriebsmittel bzw. die elektrische Anlage vom Hersteller geprüft wurden. Eine "CE-Kennzeichnung" sagt hingegen nur aus, dass die Herstellung den Anforderungen der EU...

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