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Not-Halt-Befehlsgeräte

Prof. Dr. Rainer von Kiparski †, Dr. Josef Sauer
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Zusammenfassung

 
Begriff

Not-Halt-Befehlsgeräte sind Vorrichtungen an Anlagen und Maschinen, die bei Betätigung jederzeit und unabhängig vom Betriebszustand zum augenblicklichen Stillsetzen der entsprechenden Maschine führen. Diese Vorrichtungen sollen der Abwendung drohender sowie der Minderung auftretender Schäden dienen, ohne dabei zusätzliche Gefährdungen zu verursachen. Da die Not-Halt-Einrichtung nach Auslösen des Not-Halt-Befehls verrastet, ist ein erneutes Starten der Maschine mit dieser Vorrichtung nicht möglich. Zur Wiederinbetriebnahme der gestoppten Anlage bedarf es eines Startbefehls und der vorangegangenen manuellen und bewussten Rückführung aller Not-Halt-Befehlsgeräte in ihren Ausgangszustand.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Folgende Regelungen für Not-Halt-Befehlsgeräte sind zu beachten:

  • Verordnung EU 2023/1230 (Maschinenrichtlinie), insbesondere Anhang III Teil BNr. 1.2.4.3 Verordnung EU 2023/1230"Stillsetzen im Notfall". (Für die neue EU-Maschinenrichtlinie gilt die Stichtagsregelung, d. h., dass bis zum 19.1.2027 ausschließlich die Maschinenrichtlinie durch die Hersteller anzuwenden ist.)
  • Maschinenverordnung (9. ProdSV)
  • DIN EN ISO 13850:2016-05 "Sicherheit von Maschinen – Not-Halt – Gestaltungsleitsätze"

1 Vorgeschriebene Ausstattung

Die Verordnung EU 2023 /1230 sieht die Ausstattung jeder Einzelmaschine mit mindestens einer Not-Halt-Einrichtung vor. Bei verketteten Maschinen müssen sämtliche Not-Halt-Befehlsgeräte auf die Gesamtlinie wirken.

2 Anwendung

Im Gefahrfall müssen Not-Halt-Befehlsgeräte ohne Vorbehalte durch jede beliebige Person ausgelöst werden können. Der Not-Halt-Mechanismus sollte daher so gewählt sein, dass keine Überlegungen bezüglich der Auswirkungen auf die betroffene Maschine erforderlich sind. Der schnelle, leichte und gefahrlose Zugang zu Not-Halt-Befehlsgeräten muss jederzeit ge...

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