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Leichtmetalle / 2 Gefahren

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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2.1 Gesundheitsgefahren

Stäube, Rauche oder Pulver von Leichtmetallen werden über die Atemwege aufgenommen, Aluminium und Magnesium können Augen und Schleimhäute reizen.

Als Arbeitsplatzgrenzwert für Leichtmetallstäube gilt der allgemeine Staubgrenzwert von 1,25 (A-Staub) bzw. 10 mg/m³ (E-Staub).

2.2 Brand- und Explosionsgefahr

Leichtmetallstäube bzw. -späne entstehen beim Schleifen, Polieren, Bürsten und Entgraten von Leichtmetallen bzw. Leichtmetalllegierungen. Sie sind leicht entzündbar und in aufgewirbeltem Zustand in Luft explosionsfähig. Es besteht die Gefahr der Selbstentzündung.

Auch Leichtmetalle in Pulverform bergen ein hohes Gefährdungspotenzial.

Die Brand- und Explosionsgefahren beim Schleifen von Magnesium sind wesentlich höher als bei Aluminium (s. DGVU-I 209-002).

 
Wichtig

Einflussfaktoren

Die Entzündbarkeit bzw. Zündfähigkeit hängt u. a. ab von Korngröße, Feuchte und Zusammensetzung des Staubs. Je feiner z. B. der Staub verteilt ist, desto größer ist die Entzündungsgefahr.

 
Achtung

Kleidungsbrand durch anhaftenden Staub oder Späne

Auch Metallstäube und Späne, die an der Arbeitskleidung anhaften, sind leicht entzündbar. So kommt es bei einem Kleidungsbrand mit Magnesium zu einer sehr schnellen und heftigen Brandausbreitung mit sehr hohen Temperaturen. Folgen sind schwerste Verbrennungen zum Teil mit Todesfolge.[1]

Auslöser sind häufig Funken durch unbeabsichtigten Kontakt von handgeführten Bearbeitungswerkzeugen (z. B. Handschleifgerät) mit funkenreißenden metallischen Teilen (z. B. metallisches Gehäuse). Schutzkleidung sollte daher eine glatte Oberfläche (Gummi- oder Lederschürze) und Arbeitskleidung keine aufgesetzten Taschen haben. Regelmäßige Reinigung von anhaftenden Resten oder Wechsel der Arbeitskleidung nach Benetzen mit wässrigen Flüssigkeiten sind wichtige Hygienemaßnahmen.

[1] Vgl. DGUV-Information Nr. 051 (FB ...

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