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Lagern und innerbetrieblicher Transport / 1 Allgemeine Anforderungen an Stückgutlager

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Stückgutlagerung (Abb. 1) ist die häufigste Form von Lagerung und in allen Betrieben in irgendeiner Form vertreten. Stückgüter sind z. B.:

  • Kartons,
  • Kisten,
  • Paletten,
  • Fässer, Kanister,
  • Rollen,
  • Ballen,
  • Einzelteile, wie Platten, Rohre, Stangen, Maschinen, Möbel usw.

Abb. 1: Regallagerung von Maschinenteilen

1.1 Beleuchtung

Für sicheres und zügiges Arbeiten im Lager ist eine ausreichende Beleuchtung erforderlich. Die nötige Beleuchtungsstärke ist dabei aber sehr unterschiedlich, abhängig davon, ob es nur um das Abstellen von Kartons oder aber um besondere Sehaufgaben geht, z. B. wenn kleinteilige oder nach Farben unterschiedene Lagergüter oder Nummerncodes erkannt werden müssen. Die ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" berücksichtigt das und gibt unterschiedliche Mindestbeleuchtungsstärken vor (Tab. 1).

 
Versand- und Verpackungsbereiche 300 lx
Lagerräume für gleichartiges oder großteiliges Lagergut 50 lx
Lagerräume mit Suchaufgabe bei nicht gleichartigem Lagergut 100 lx
Lagerräume mit Leseaufgaben 200 lx

Tab. 1: Mindestbeleuchtungsstärken gemäß ASR A3.4

 
Wichtig

Ausreichende Beleuchtung in allen Bereichen

Die vorgesehenen Beleuchtungsstärken müssen überall dort erreicht werden, wo es erforderlich ist, also auch in der letzten Regalreihe oder in Bodennähe. Bei der Ausleuchtung eines Lagerraums müssen also Position und Schattenwurf von Regalen und Lagergut berücksichtigt werden.

1.2 Verkehrswege

Für Lager, in denen keine kraftbetriebenen Flurförderzeuge betrieben werden, müssen Verkehrswege mindestens 1,25 m breit sein. Für "Nebengänge", die nur für das Be- und Entladen von Hand ohne Wagen bestimmt sind, ist eine Breite von 0,75 m ausreichend.

1.3 Brandschutzanforderungen

Lager haben häufig spezifische Brandrisiken, v. a. durch erhöhte Brandlasten (Lagergut, Verpackungsmaterial, Lagerhilfsmittel, wie Paletten). Ob und welche Brandschutz...

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