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Laboratorien / 3 Ausstattung

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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3.1 Abzüge und Lüftungsanlagen

Der geeignete Bau und die korrekte Ausrüstung der Labore ist die Basis, um Gefährdungen für Beschäftigte zu vermeiden. Eine ganz wesentliche Voraussetzung für das sichere Arbeiten in einem Labor ist, dass Laborabzüge bzw. Sicherheitswerkbänke und die Lüftung in den Arbeitsbereichen korrekt funktionieren.

3.2 Türen und Brandschutztüren

Türen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und mit einem Sichtfenster ausgerüstet sein. Die Türen müssen geschlossen gehalten werden. Für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3 gelten spezielle Regelungen (Schleusensysteme, vgl. Abschn. 5.4.1 TRBA 100).

3.3 Oberflächen

Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert die Ausrüstung der Tische mit flüssigkeitsdichten Oberflächen und mit einem Randwulst (Abschn. 6.4.1 TRGS 526). Fußböden sowie hindurchgehende Leitungsdurchführungen sind wasserdicht auszuführen (Abschn. 6.2.4 TRGS 526).

Beim Umgang mit Biostoffen müssen die Oberflächen nicht nur dicht und beständig, sondern auch desinfizierbar sein. Relevante Oberflächen (vgl. Abschn. 5.3 Abs. 3 TRBA 100) sind

  • Arbeitsflächen,
  • Fußböden,
  • angrenzende Wandflächen,
  • Decken,
  • Flächen an Geräten und Apparaten, die mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich GVO in Kontakt kommen können.

3.4 Waschbecken

Beim Umgang mit Gefahrstoffen müssen eine Waschgelegenheit mit fließendem Wasser, Einrichtungen zum hygienischen Händetrocknen (= Einmalhandtücher) sowie Mittel zur Hautreinigung vorhanden sein (vgl. Abschn. 6.4 TRGS 500).

 
Achtung

Biostoffe ab Schutzstufe 2

Für den Umgang mit Biostoffen muss ab der Schutzstufe 2 für die Reinigung sowie für die Desinfektion der Hände ein Waschbecken möglichst in der Nähe der Labortür vorhanden sein. Wasserarmatur und Spender für Desinfektionsmittel sind vorrangig so einzurichten, dass sie ohne Handberührung bedienbar sind. Desinfektionsmittel-, Handwaschmittel- und Einmal...

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