Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Garagen und Stellplätze

Dipl.-Ing. Andreas Terboven
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Garagen dienen dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und enthalten, abgesehen von seltenen Fällen (z. B. Büro der Garagenaufsicht) keine Aufenthaltsräume. Unterteilt werden Garagen nach der Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung in

  • offene Mittel- und Großgaragen,
  • offene Kleingaragen,
  • geschlossene Garagen,
  • oberirdische Garagen,
  • automatische Garagen.

Diese Einteilung findet sich nicht in allen Länderfassungen wieder. Die Einteilung der Kategorie erfolgt über die Nutzfläche. Demnach sind Garagen mit einer Nutzfläche

  • bis 100 m² Kleingaragen,
  • über 100 m² bis 1.000 m² Mittelgaragen,
  • über 1.000 m² Großgaragen.

Ein Einstellplatz ist eine Fläche, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeuges in einer Garage oder auf einem Stellplatz dient.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Grundsätze zur Errichtung und dem Betrieb von Garagen und Stellplätzen sind in der Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung (M-GarStVO) geregelt. Diese Verordnung gilt jedoch nicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen des Brand- oder Katastrophenschutzes, land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen oder Fahrzeugen, deren Batterie ausgebaut ist. Ausgenommen sind auch einzelne Fahrzeuge von Handwerksbetrieben, wenn die Abstellfläche im Abstellraum im Verhältnis zur Grundfläche untergeordnet ist. Basierend auf der M-GarStVO haben die einzelnen Länder eigene Garagen- und Stellplatzverordnungen erlassen.

Im Gegensatz zu anderen Sonderbauvorschriften sind diese in jedem Bundesland unterschiedlich, wobei es für Berlin und Nordrhein-Westfalen keine eigene Garagenverordnung gibt. Für Berlin sind die entsprechenden Abschnitte in die Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen und für NRW in die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten als Kapitel oder separater Teil integriert worden:

  • Baden-Würt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Abwasserverordnung / B Allgemeine Anforderungen
    1
  • TRBS 3146/TRGS 746: Ortsfeste Druckanlagen für Gase / Anhang 1 Geometrische Darstellung der Bereiche mit möglicher Gefährdung durch akut toxische Gase der Kat. 1 bis 3
    1
  • Arbeit 4.0 – Betriebsärzte begleiten den Wandel der Arbe ... / 3.7 Betriebliche Gesundheitsförderung
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 311 - 311c Untertitel 1 Begründung
    0
  • DGUV Information 212-013: Hitzeschutzkleidung (bisher BGI/GUV-I 5167)
    0
  • DGUV Regel 109-003: Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen ( ... / 1. Gesetze, Verordnungen
    0
  • DGUV Vorschrift 53: Krane (bisher GUV-V D 6) / Anhang Bezugsquellenverzeichnis
    0
  • Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / KAPITEL 4 GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
    0
  • Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments un ... / ANHANG XIII ENERGIEEFFIZIENZKRITERIEN FÜR DIE REGULIERUNG VON ENERGIENETZEN UND FÜR STROMNETZTARIFE
    0
  • Thüringer Wassergesetz / §§ 20 - 24 Dritter Abschnitt Bewirtschaftung von Gewässern
    0
  • Triebfahrzeugführer (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich
    0
  • Wassergesetz Hamburg / §§ 5 - 8 Abschnitt II: Sonstige Rechte und Pflichten
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz
Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Risiken vermeiden: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Bild: Haufe Shop

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.


Brandschutz
Brandschutz

Zusammenfassung Begriff Unter Brandschutz versteht man alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen, die dazu dienen, einen Brand sowie die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern, die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen und wirksame ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren