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Brandschutz

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Begriff

Unter Brandschutz versteht man alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen, die dazu dienen, einen Brand sowie die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern, die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen und wirksame Löschmaßnahmen durchzuführen. Durch Brandereignisse können Menschenleben, Sachwerte, die öffentliche Sicherheit und die Produktions- bzw. Existenzgrundlagen eines Unternehmens gefährdet werden. Deswegen besteht ein vielfältiges Interesse des Betriebes, der Versicherungswirtschaft und der Gesellschaft, Brände in Betrieben möglichst zu verhindern oder deren Folgen weitgehend einzugrenzen. Dabei sind die Risiken ja nach Branche sehr unterschiedlich. Entsprechend groß ist die Vielfalt an vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Betrieblicher Brandschutz beruht i. W. auf 3 Säulen:

Baurecht

Die länderspezifischen Landesbauordnungen enthalten allgemeine Brandschutzanforderungen, und werden ergänzt durch Sonderbauverordnungen, wie z. B. die Verkaufsstätten- und die Versammlungsstättenverordnung, sowie durch technische Prüfverordnungen (für Brandschutzeinrichtungen) und andere nachgeordnete Verwaltungsvorschriften und technische Regeln. Praktisch wichtig sind zusätzlich Normen, z. B. DIN 4102 "Baustoffe", DIN 18230 "Baulicher Brandschutz im Industriebau", DIN ISO 23601 "Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und. Rettungspläne", DIN EN ISO 7010 "Grafische Symbole" usw.

Versicherungsbestimmungen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt über sein Prüfinstitut VdS Richtlinien zu vielen brandschutzrelevanten Themen heraus, z. B. VdS 100 "Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung", VdS 2038 "Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen", VdS 3111 "Brandschutzbeauftragter (Fachkraft für Brandschutz)", VdS 2001 "Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" und viele weitere, auch zu branchen- und fachspezifischen Themen. Im engeren Sinn sind sie Versicherungsbedingungen für die zu versichernden Objekte, geben aber praktisch in vielen Fällen den Stand der Technik wieder und stellen daher wesentliche Rechtsnormen dar.

Arbeitsschutzbestimmungen

Im Arbeitsschutzrecht steht der Schutz der Beschäftigten im Vordergrund, so im Arbeitsschutzgesetz (§ 10), in der DGUV-V 1 (u. a. § 22) und in der Arbeitsstättenverordnung (§ 3 Abs. 1, Anhang 2.2 und Anhang 2.3) sowie die dazu gehörigen ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" und ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".

1 Rechtsgrundlagen

1.1 Baurechtliche Bestimmungen

Seit jeher besteht ein staatliches Interesse, Brandschutzstandards festzusetzen und deren Einhaltung zu überwachen. Dabei geht es um

  • den Schutz der Gebäudenutzer,
  • die Schadensminimierung bzw. die Verhinderung von Brandausbreitung innerhalb der Bebauung und
  • die Sicherstellung einer effektiven Brandbekämpfung durch die Feuerwehren.

Dabei ist Brandschutz vor allem Ländersache. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist die jeweilige Landesbauordnung (LBO) mit den nachgeordneten Rechtsvorschriften (z. B. Sonderbauverordnungen für Hochhäuser, Garagen, Krankenhäuser usw.).

 
Achtung

Brandschutz ist standortspezifisch

Landes- und Sonderbauordnungen beruhen zwar auf oft bundesweit einheitlichen Musterbauordnungen, trotzdem weichen sie in den Ländern erheblich voneinander ab. Dazu kommt, dass bei den überwachenden mittleren und unteren Baubehörden auf Kreis- und kommunaler Ebene ein erheblicher Auslegungsspielraum besteht. Daher können viele Bewertungen und Entscheidungen im baulichen Brandschutz nur vor Ort in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden getroffen werden. Ansprechpartner ist zunächst die örtliche Baubehörde (Bauaufsichtsamt, Bauordnungsamt o. Ä.) bzw. je nach Größe des Objekts bzw. der Kommune auch die entsprechende Stelle auf Kreisebene. Einige Baubehörden beschäftigten eigene Brandschutzingenieure, andere bedienen sich für die Beurteilung brandschutztechnischer Fragen der zuständigen Feuerwehren.

Grundsätzlich können im Rahmen baurechtlicher Vorgänge alle Bereiche des betrieblichen Brandschutzes betroffen sein, v. a. aber bauliche Fragen wie Ausführung von Brandabschnitten, Bestimmungen über die verwendeten Baustoffe und Bauteile, Flucht- und Rettungswege usw.; darüber hinaus Maßnahmen, die den Einsatz der Feuerwehr betreffen, z. B. Einrichtungen zur Brandbekämpfung wie Hydranten, Steigleitungen oder Feuerwehreinsatzpläne. Oft wird dabei Bezug auf brandschutzrelevante DIN-Normen wie die DIN 4102 Baustoffe und andere genommen.

 
Wichtig

Genehmigungsstand

Ausschlaggebend ist in Baurechtsfragen immer der Stand der Genehmigung, also das, was in der letzten diesbezüglichen Baugenehmigung festgehalten ist, z. B. welchem Zweck das Gebäude dienen soll und welche Brandschutzmaßnahmen dementsprechend zu realisieren sind. Wenn davon abgewichen wird, muss neu genehmigt werden, andernfalls liegt grundsätzlich ein nicht genehmigter Betrieb vor, mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen im Schadensfall. In der Praxis wird aber häu...

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