Die Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten ist quasi ein Ehrenamt. Lediglich die zeitliche Freistellung zur Bewältigung der Aufgaben ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers. Es ist jedoch durchaus eine Überlegung wert, die Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten zusätzlich etwas zu entlohnen und hierdurch auch aufzuwerten.

Die Möglichkeiten hierfür sind mannigfaltig. Z. B. könnte ein Sicherheitsbeauftragter zu seinem monatlichen Salär eine Zulage erhalten. Eine einmalige jährliche zusätzliche finanzielle Zuwendung, sinnvollerweise am Ende eines Jahres, erhöht bei den Beteiligten sicherlich ebenfalls die Bereitschaft und Motivation für diese Aufgaben.

Sofern die Entscheidung gegen eine monetäre Zuwendung für die eigenen Sicherheitsbeauftragten fällt, gilt auch hier der Spruch, dass kleine Geschenke die Freundschaft erhalten bzw. in diesem Fall die Motivation fördern.

In jedem Fall ist gut zu überlegen, was man verschenkt und in welcher finanziellen Höhe. Bei Sachgeschenken ist es sicherlich schwierig, alle Geschmäcker und Vorlieben zu bedienen. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Personen (die Sicherheitsbeauftragten) das gleiche Präsent bekommen sollen. Entschließt man sich dazu, den Sicherheitsbeauftragten unterschiedliche Geschenke zu machen, setzt dies voraus, dass man deren Geschmäcker und Interessen kennt und die unterschiedlichen Präsente auch ungefähr den gleichen Wert besitzen.

Bei einer Zuwendung für die Sicherheitsbeauftragten, sei es eine finanzielle oder materielle, handelt es sich um eine Geste des Arbeitgebers an einen Teil seiner Belegschaft. Es muss sich daher sicherlich nicht um überaus hohe Werte handeln, aber die Belohnung sollte dennoch einen gewissen Wert besitzen, also keineswegs billigen Ramsch darstellen. Letzten Endes bestimmt immer auch die finanzielle Situation des Unternehmens die mögliche Höhe einer Zuwendung an seine Beschäftigten.

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