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Erste Hilfe / 3.2.5 Bewusstloser Motorradfahrer – Helm ab?

Steffen Pluntke
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Unfälle mit Motorrad- oder Mopedfahrern treten immer wieder auf. Auch wenn es keine betriebstypischen Notfälle sind, treten derartige Unglücke hin und wieder als Wegeunfälle oder bei Dienstfahrten auf.

Viele potenzielle Ersthelfer wissen nicht, was zu tun ist. Einige meinen, der Helm müsse abgenommen werden, andere wiederum denken, es ist besser, den Schutzhelm auf dem Kopf zu belassen.

Die notfallmedizinische Lehrmeinung ist eindeutig: Bei einem bewusstlosen Zweiradfahrer wird der Helm abgenommen. Wie jeder Bewusstlose muss auch der Motorradfahrer in die stabile Seitenlage gedreht werden. Täte man dies nicht, würde der Erstickungstod drohen. Eine Seitenlage mit Helm ist nutzlos. Zwar würde die Zunge zur Seite fallen, aber das ggf. Erbrochene (auch Speichel, Blut) fließt nicht ab, da dies der Mund-Nasen-Schutz des Helms verhindert. Wäre eine Wiederbelebung erforderlich, müsste u. a. die Beatmung erfolgen. Eine Atemspende durch den Schutzhelm ist nicht durchführbar.

Optimalerweise wird der Helm von 2 Helfern abgenommen. Ist nur ein Ersthelfer am Unglücksort, muss dieser den Helm notfalls auch allein abnehmen.

 
Achtung

Helm abnehmen

Ein Bewusstloser würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der Rückenlage ersticken, wenn der Helm nicht abgenommen wird.

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