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Enge Räume: Gefährdungen und Schutzmaßnahmen / 4.2 Schutzmaßnahmen

Dipl.-Ing. Martin Köhler
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In leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit dürfen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nur unter Anwendung einer der folgenden Schutzmaßnahmen betrieben werden:

  • Schutz durch Kleinspannung SELV (safety extra low voltage), jedoch unabhängig von der Nennspannung mindestens Schutzart IP2X, d. h. isolieren oder fingersicher abdecken. Es dürfen nur Betriebsmittel der Schutzklasse III verwendet werden. Bei Verwendung von Schutzkleinspannung wird keine gefährliche Spannung genutzt. Der Transformator zur Erzeugung der Schutzkleinspannung muss außerhalb des leitfähigen Bereichs aufgestellt sein. Geräte zum Anschluss an Schutzkleinspannung haben besondere Steckvorrichtungen, die nicht mit einem Schutzkontakt versehen sind. Schutzkleinspannung mit einem entsprechenden Transformator wird z. B. auch beim Betrieb von Modelleisenbahnen verwendet.
  • Schutztrennung. Durch einen Trenntrafo wird der Stromkreis des Betriebsmittels vom speisenden Netz getrennt. An jedem Trenntrafo darf nur ein Betriebsmittel mit höchstens 16A Nennstrom angeschlossen werden. Die Stromquelle muss außerhalb des leitfähigen Bereiches aufgestellt werden.

Ist die Aufstellung der Stromquellen außerhalb des leitfähigen Bereiches nicht möglich (z. B. bei sehr langen Rohrleitungen oder Kanälen) darf im Einzelfall die Stromquelle innerhalb des leitfähigen Bereiches mit begrenzter Bewegungsfreiheit aufgestellt werden, wenn

  • die Zuleitung geschützt verlegt wird,
  • vom Typ HO7RN-F oder mindestens gleichwertiger Bauart ist und
  • diese über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD – residual current protective device – ohne Hilfsspannungsquelle) mit Bemessungsdifferenzstrom IAN ≤ 30 mA betrieben wird.

Handleuchten dürfen nur mit Kleinspannung SELV betrieben werden.

Bei der Auswahl von ortsveränderlichen elektris...

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