Der Brandschutzleitfaden für Gebäude besonderer Art oder Nutzung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gilt für öffentliche Bauten des Bundes und befasst sich auch mit dem Thema Brandschutzkonzept. Der Leitfaden wurde für die Planung, Erstellung und Unterhaltung sowie den Betrieb von Gebäuden des Bundes im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau) erstellt.

Das in diesem Leitfaden zu betrachtende ganzheitliche Brandschutzkonzept (Abb. 1) setzt sich wie in der vfdb-Richtlinie aus dem vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz in folgenden sich beeinflussenden Segmenten zusammen:

  • baulicher Brandschutz,
  • anlagentechnischer Brandschutz,
  • betrieblich-organisatorischer Brandschutz.

Abb. 1: Grafische Darstellung eines Brandschutzkonzeptes

Diese Segmente sind von der ersten Planungsphase an so zu wählen und zu kombinieren, dass in ihrem Zusammenspiel das erforderliche bauliche Sicherheitsniveau kostengünstig sichergestellt wird und Nutzung und Betrieb des Gebäudes dauerhaft, ohne Absinken des Sicherheitsniveaus, und wirtschaftlich durchgeführt werden können.

Anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen sind erforderlich, um im Rahmen des Brandschutzkonzeptes die Maßnahmen des baulichen und abwehrenden Brandschutzes zu ergänzen und den Brandschutz, z. B. auch bei hohen betrieblichen und baulichen Brandlasten, sicherzustellen.

Die Aussage, dass ein technisch optimierter und sinnvoller Brandschutz nur durch schutzzielorientierte und risikogerechte Kombinationen der vorgegangenen Maßnahmen im Rahmen eines umfassenden Brandschutzkonzeptes erreicht werden kann, in dem Brandschutzmaßnahmen aus den nutzungsspezifischen Brandgefahren und Brandauswirkungen sowie den allgemeinen Schutzzielen nach Musterbauordnung und besonderen Schutzzielen abgeleitet sind, kann nur unterstrichen werden.

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