Nur in verhältnismäßig wenigen Großbetrieben werden Betriebsärzte in eigenen Abteilungen oder Zentren angestellt beschäftigt. Die große Mehrheit mittlerer und kleiner Betriebe benötigt nach DGUV-V 2 betriebsärztliche Betreuungszeiten von einigen hundert bis hin zu wenigen Stunden im Jahr. Diese werden i. d. R. über einen Beratungsvertrag mit einem überbetrieblich tätigen Betriebsarzt abgedeckt.

Das kann entweder ein niedergelassener Betriebsarzt sein, der seine Dienste direkt den Unternehmen anbietet, oder der Vertrag wird mit einem Beratungsdienstleiter aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz geschlossen. Diese sog. überbetrieblichen Dienste beschäftigen häufig neben Betriebsärzten/Arbeitsmedizinern auch Berater anderer Berufsgruppen, wie arbeitsmedizinische Assistentinnen, BGM-Experten, Arbeitspsychologen, Sicherheitsfachkräfte und andere, die in der Beratung interdisziplinär zusammenarbeiten können.

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