Ein Schwarzbereich ist immer dann erforderlich, wenn Faserkonzentrationen über 10.000 Fasern/m3 auftreten. Bei Expositionen unter 100.000 Fasern/m3 besteht, wie gerade beschrieben, die Möglichkeit zu Tätigkeiten geringen Umfangs. Sollte diese Ausnahme nicht genutzt werden können oder die Faserkonzentrationen über 100.000 Fasern/m3 liegen, ist immer ein Schwarzraum einzurichten. Als Schwarzbereich wird umgangssprachlich der Bereich bezeichnet, der die vollen Anforderungen für Asbestarbeiten nach der TRGS 519 erfüllt. Dies umfasst eine Drei- (oder Vier-)Kammer-Schleuse, die Verpflichtung zum Tragen von Schutzmaske und Schutzkleidung, Unterdruck inklusive Überwachung im Arbeitsbereich sowie die vollständige Abtrennung des Arbeitsbereichs von anderen Bereichen.

Zudem muss bei einem Arbeiter eine Sachkunde vorliegen und die Arbeit muss bei der Behörde angezeigt sein.

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