Je nach Einsatzgebiet und auszuführenden Tätigkeiten können erforderlich sein:

  • Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken beim Umgang mit Erde, Sand, Pflanzenteilen, Geräten und Maschinen, zum Schutz vor Schmutz, Nässe und Kälte oder gegen chemische Risiken z. B. beim Umgang mit Treibstoffen. Die unterschiedlichen Handschuhe sollten in ausreichender Menge und Qualität vorhanden sein, die Beschäftigten sind über die richtige Handschuhauswahl zu unterweisen;
  • Schutzschuhe i. d. R. S2 mit erhöhtem Nässeschutz, ggf. auch als Schnittschutzstiefel für Arbeiten mit der Motorkettensäge;
  • Schutzhelme für Gehölz- und Baumschnitt, Arbeiten mit Buschholzhackern;
  • Augen- und Gesichtsschutz für Freischneidearbeiten, Gehölzschnitt u. Ä.;
  • Gehörschutz für den Einsatz diverser Maschinen und Geräte, wenn die Auslöseschwellen überschritten werden, z. B. Rasenmäher, Freischneider, Laubbläser, Heckenscheren, Motorkettensägen (siehe dazu auch Abschn. 1.5);
  • Körperschutz gegen Schnittverletzungen bei der Arbeit mit Motorsägen;
  • Wetterschutzkleidung, körperbedeckende Kleidung gegen übermäßige UV-Strahlung bzw. hautschädigende Pflanzensäfte oder starke Verschmutzung;
  • Warnkleidung bei Arbeiten in Verkehrsnähe;
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz;
  • Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Gefahrstoffen bzw. Pflanzenschutzmitteln nach Angaben des Herstellers.
 
Wichtig

Schutzausrüstung passend auswählen

Für gärtnerische Arbeiten werden Schutzhelme oft in Verbindung mit Augen- und Gesichtsschutz sowie Gehörschutz eingesetzt. Das ist praktisch und komfortabel, z. B. bei Arbeiten mit dem Freischneider oder der Motorkettensäge. Bei Bedarf muss aber alles auch einzeln vorliegen, denn beim sommerlichen Rasenmähen muss ggf. zwar Gehörschutz, aber kein Helm und Visier getragen werden.

Wenn bei heißen oder kalten Außentemperaturen gearbeitet werden muss, sollte auf den Tragekomfort der Schutzausrüstung besonderer Wert gelegt werden.

Vorsicht ist geboten, wenn bei Arbeiten in Verkehrsnähe bzw. im öffentlichen Verkehrsraum Gehörschutz getragen werden muss. Es muss darauf geachtet werden, dass die akustische Wahrnehmung nicht zu stark eingeschränkt wird.

 
Wichtig

Wer reinigt Arbeitskleidung?

Wenn Arbeitskleidung Schutzfunktion hat (z. B. Wetterschutz, Warnkleidung oder Kleidung gegen starke Verschmutzung), muss der Arbeitgeber sie zur Verfügung stellen und auch reinigen (Abschn. 3.7.1 DGUV-R 114-610).

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