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Anschlagmittel / 4 Ablegereife

Dipl.-Ing. Arne Gotzen
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Die Ablegereife von Anschlagmitteln gibt an, wann das jeweilige Anschlagmittel nicht mehr genutzt werden darf.

4.1 Prüffristen

Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass Lastaufnahmeeinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Im Abstand von längstens drei Jahren müssen Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, auf Rissfreiheit und Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung auf Drahtbrüche geprüft werden.

Die Prüffristen können jedoch auch verkürzt werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Lastaufnahmemittel besonders häufig genutzt werden, mit hohem Verschleiß zu rechnen ist oder die Umgebungsbedingungen zu Korrosion führen.

Außerordentliche Prüfungen der Lastaufnahmeeinrichtungen sind nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, sowie nach Instandsetzung fällig.

Lastaufnahmemittel, die auffällig sind, d. h. durch die Prüfung gefallen sind, müssen "abgelegt" (entsorgt) werden.

Anstelle des o. g. Sachkundigen tritt nach BetrSichV/TRBS 1203 die Befähigte Person, die entsprechend qualifiziert und ausgebildet sein muss. Wenn Mitarbeiter bei ihrer täglichen Sichtkontrolle von sich aus Mängel feststellen, müssen die Lastaufnahmemittel ebenfalls abgelegt werden.

4.2 Prüfkriterien

Bei der Prüfung der Lastaufnahmemittel gelten folgende Kriterien:

4.2.1 Anschlagketten

Anschlagketten sind ablegereif bei:

  • Bruch eines Kettengliedes,
  • Anrissen, Oberflächenverletzungen oder festigkeitsbeeinträchtigenden Korrosionsnarben von mehr als 10 % des noch vorhandenen Kettendurchmessers,
  • Längung, auch einzelner Kettenglieder, um mehr als 5 %,
  • Abnahme der Glieddicke an irgendeiner Stelle auf die nächst kleinere genormte Dicke oder
  • Verformung eines Kettenglieds.

4.2.2 Anschlagseile

Anschlagseile aus Stahldraht sind ablegereif bei (vgl. Abb. 2):

  • Auftreten von m...

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