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AMS-Beauftragter / 4 Aufgaben

Dr. Albert Ritter
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Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse des AMS-Beauftragten sind betriebsspezifisch festzulegen und zu dokumentieren (z. B. im AMS-Handbuch).

Die Aufgaben lassen sich aus der Normforderung 4.4 SGA-Managementsystem der DIN ISO 45.001 ableiten. Dort wird gefordert: "Die Organisation muss entsprechend den Anforderungen dieses Dokuments ein SGA-Managementsystem aufbauen, verwirklichen, aufrechterhalten und fortlaufend verbessern, einschließlich der benötigten Prozesse und ihrer Wechselwirkungen."

Wesentliche Aufgaben eines AMS-Beauftragten sind:

  • Aufbau, Umsetzung und Aufrechterhaltung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation;
  • Koordination mit anderen Managementsystemen bzw. Einbindung in ein integriertes Managementsystem (Wechselbeziehungen);
  • Beratung der Geschäftsführung, der Betriebsleiter, der Führungskräfte und der Beauftragten hinsichtlich der Anwendung des AMS;
  • regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Festlegungen des AMS und erforderlichenfalls Veranlassen von Maßnahmen zu deren Umsetzung;
  • Bereitstellung von AMS-Methoden und Unterstützung bei deren Anwendung (Information und Schulung);
  • Regelung der Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten;
  • die Förderung der Beteiligung aller Beschäftigten am AMS;
  • Sicherstellung der Anwendung und der Pflege des Dokumentationssystems (AMS-Handbuch inkl. Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie weitere Aufzeichnungen);
  • Bereitstellung von Indikatoren (Kennzahlen) zur Beurteilung der Wirksamkeit des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des AMS;
  • regelmäßige Ermittlung der Wirksamkeit des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des AMS;
  • Reporting: Information der Geschäftsführung und der Betriebsleitung über die Leistung des AMS, den Stand und die Wirksamkeit der Anwendung sowie über die Notwendigkeit von Verbesserungsmaßnahmen;
  • B...

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