Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse des AMS-Beauftragten sind betriebsspezifisch festzulegen und zu dokumentieren (z. B. im AMS-Handbuch).

Die Aufgaben lassen sich aus der Normforderung 4.4 SGA-Managementsystem der DIN ISO 45.001 ableiten. Dort wird gefordert: "Die Organisation muss entsprechend den Anforderungen dieses Dokuments ein SGA-Managementsystem aufbauen, verwirklichen, aufrechterhalten und fortlaufend verbessern, einschließlich der benötigten Prozesse und ihrer Wechselwirkungen."

Wesentliche Aufgaben eines AMS-Beauftragten sind:

  • Aufbau, Umsetzung und Aufrechterhaltung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation;
  • Koordination mit anderen Managementsystemen bzw. Einbindung in ein integriertes Managementsystem (Wechselbeziehungen);
  • Beratung der Geschäftsführung, der Betriebsleiter, der Führungskräfte und der Beauftragten hinsichtlich der Anwendung des AMS;
  • regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Festlegungen des AMS und erforderlichenfalls Veranlassen von Maßnahmen zu deren Umsetzung;
  • Bereitstellung von AMS-Methoden und Unterstützung bei deren Anwendung (Information und Schulung);
  • Regelung der Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten;
  • die Förderung der Beteiligung aller Beschäftigten am AMS;
  • Sicherstellung der Anwendung und der Pflege des Dokumentationssystems (AMS-Handbuch inkl. Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie weitere Aufzeichnungen);
  • Bereitstellung von Indikatoren (Kennzahlen) zur Beurteilung der Wirksamkeit des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des AMS;
  • regelmäßige Ermittlung der Wirksamkeit des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des AMS;
  • Reporting: Information der Geschäftsführung und der Betriebsleitung über die Leistung des AMS, den Stand und die Wirksamkeit der Anwendung sowie über die Notwendigkeit von Verbesserungsmaßnahmen;
  • Beratung hinsichtlich Verbesserungsmöglichkeiten im AMS;
  • Hinwirken auf eine Bewertung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des AMS durch das Management sowie eine ständige Verbesserung (Weiterentwicklung) des AMS.
 
Wichtig

Aufgaben, Befugnisse und Ressourcenzusage schriftlich regeln

Die Geschäftsführung muss die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Befugnisse übertragen, die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen und die erforderliche Fortbildung gewährleisten. Die Aufgaben, Befugnisse und zugesicherten Ressourcen sollten im AMS-Handbuch geregelt werden. Sinnvoll ist auch die Erstellung einer schriftlichen Stellen- oder Funktionsbeschreibung.

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