Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Arbeitsschutz-Managementsysteme

Dr. Albert Ritter
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Begriff

Unter einem Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) versteht man ein Managementsystem für die Organisation und Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes (inkl. Gesundheitsschutz, Ergonomie und Gesundheitsförderung = Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit). Dieses Managementsystem besteht aus miteinander verbundenen oder sich gegenseitig beeinflussenden Elementen einer Organisation und Verfahren, die dem betrieblichen Arbeitsschutz eine klare Ausrichtung geben (durch eine Arbeitsschutzpolitik sowie jährlich festgelegte messbare Arbeitsschutzziele), die Umsetzung organisieren und lenken (geregelt in der Arbeitsschutzorganisation), die Eignung der Festlegungen sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig ermitteln und berichten, eine Bewertung durch das obere Management veranlassen sowie kontinuierliche Verbesserungen im Arbeitsschutz sowie beim Arbeitsschutz-Managementsystem anstoßen. Bedingt durch die DIN ISO 45.001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Leitlinien zur Anwendung" werden heute die Bezeichnungen Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) und Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS) synonym verwendet.

1 Arbeitsschutzmanagement – eine Pflicht?

Von einem Unternehmen wird derzeit weder vom Gesetzgeber noch von seinem Unfallversicherungsträger die Anwendung eines Arbeitsschutzmanagements explizit gefordert. Betrachtet man allerdings die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes an einen Arbeitgeber, so wird deutlich, dass die Kernpunkte eines Arbeitsschutzmanagements direkt und die ihm zugrundeliegende Strategie indirekt gefordert werden:

  • Das Arbeitsschutzgesetz geht von einem zeitgemäßen, präventiven Arbeitsschutzverständnis aus (v. a. § 5 ArbSchG).
  • Es verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen "zu treffen" – also zu ermitteln, zu planen und umzusetzen, sie "auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen" und erforderlichenfalls "anzupassen" – also zu korrigieren oder zu verbessern (§ 3 Abs. 1 ArbSchG).
  • Der Arbeitgeber muss für die Umsetzung des Arbeitsschutzes "eine geeignete Organisation" aufbauen, die "erforderlichen Mittel bereitstellen" und Sicherheit und Gesundheit (heute zählt hier zunehmend auch die Gesundheitsförderung) in die betrieblichen Führungsstrukturen einbinden (§ 3 Abs. 2 ArbSchG), z. B. durch die Auswahl und Beauftragung geeigneter Führungskräfte (§ 7 ArbSchG), die Übertragung von Unternehmerpflichten (§ 13 ArbSchG) etc.

Der nationale "Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme" (NLA) ist ein von allen im Arbeitsschutz relevanten Gruppen (BMAS, Arbeitsschutzbehörden der Länder, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Sozialpartner) autorisierter Bezugsstandard, besitzt damit einen "normativen" Charakter und ist als wichtige Empfehlung des Gesetzgebers sowie der Unfallversicherungsträger zu betrachten. Die Kernforderungen des NLA entsprechen heute auch den wesentlichen Inhalten der bg-lichen und behördlichen Systemkontrolle (siehe LASI-Leitfaden LV 54).

Ergänzend zu diesen indirekten Forderungen erwarten und fordern immer mehr Kunden von ihren Auftragnehmern einen nachweisbar wirksamen Arbeitsschutz bzw. ein intaktes Arbeitsschutzmanagement. Ein Beispiel dafür ist die petro-chemische Industrie. Hier verlangen die Unternehmen von ihren Kontraktoren den Nachweis eines wirksamen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystems (SGU) i. d. R. entsprechend dem AMS-Standard "Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC)" bzw. "Sicherheits-Certifikat-Personaldienstleister (SCP)". Solche indirekten Effekte resultieren auch aus dem erweiterten Blickwinkel der aktuellen Normen für Managementsysteme (insbesondere der DIN ISO 9.001). Hier werden verstärkt die vorgelagerten Geschäftsbeziehungen sowie die Zusammenarbeit mit Dienstleistern und insbesondere Kontraktoren (Dienstleister, die ihre Leistung schwerpunktmäßig auf dem Gelände des Kunden erbringen) betrachtet.

2 Kennzeichen eines Managementsystems

Ein Managementsystem ist ein komplexes Werkzeug zum Managen (Führen, Organisieren und Weiterentwickeln) eines Unternehmens bzw. einer betrieblichen Aufgabe (Qualität, Arbeitsschutz etc.). Stellt dieses Werkzeug ein strukturiertes System (ein Ordnungssystem) dar, spricht man von einem Managementsystem. In kleineren Betrieben wird auch die Bezeichnung Führungs- und Organisationskonzept verwendet. Managementsysteme gelten allgemein als eine wesentliche Voraussetzung für das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens.

Viele betriebliche Managementsysteme orientieren sich an den gängigen Normen für Managementsysteme. Die bekannteste und bedeutendste ist die Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001. Um allen Normen für Managementsysteme eine einheitliche Grundstruktur zu geben und damit das gemeinsame Anwenden zu erleichtern, wurde die sog. "High Level Structure" als übergeordnete Struktur für alle Managementsystem-Standards entwickelt. Dies definiert den Begriff Managementsystem: "Satz zusammenhängender oder sich gegenseitig beeinflussender Elemente einer Organisation (ein...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • TVöD-V / § 29 Arbeitsbefreiung
    3.219
  • TVöD-B / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    2.673
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    2.166
  • Fahrtkostenzuschuss
    1.717
  • Erholungsbeihilfen
    1.658
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    1.523
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    1.512
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    1.495
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.462
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    1.346
  • Jubiläumszuwendung
    1.288
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub
    1.259
  • TVöD-V / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    1.258
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    1.246
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    1.242
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    1.239
  • Urlaubsabgeltung
    1.208
  • Praxis-Beispiele: Dienstwagen, 1-%-Regelung
    1.104
  • Sachbezüge
    1.031
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    1.015
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Platin
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Lohn- und Gehaltsabrechnung
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Bild: Haufe Shop

Das Standardwerk für die fehlerfreie Lohn- und Gehaltsabrechnung! Das Buch zeigt Ihnen in über 50 Beispielrechnungen, wie Sie Löhne, Gehälter und Abgaben richtig berechnen. Damit sparen Sie Zeit und gewinnen Sicherheit. Mit allen Änderungen für das Jahr 2025.


Aufbau und Funktionsweise eines Arbeitsschutz-Managementsystems
Aufbau und Funktionsweise eines Arbeitsschutz-Managementsystems

Zusammenfassung Überblick Die Pflicht, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gezielt zu planen, zu organisieren, systematisch in die betrieblichen Prozesse zu integrieren, konsequent als Führungsaufgabe zu betreiben und damit die öffentlich-rechtlichen ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren