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Alten-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Professio ... / Zusammenfassung

Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Rentzsch
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Überblick

Mit Wirkung vom 1.1.2020 werden Voraussetzungen dafür geschaffen, die bisherigen Berufe der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einer generalistischen Ausbildung zum Abschluss als Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann (verbindlich ab 2023) zusammenzuführen. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, in einem dritten Ausbildungsjahr einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu erwerben. 6 Jahre nach dieser neuen Ausbildung wird überprüft, ob für diese beiden Spezialisierungen weiterhin Bedarf besteht. Die o. g. Pflegefachkräfte der Alten-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege beschäftigen sich mit der Pflege und Betreuung von alten und kranken Menschen vom Kindes- bis zum Erwachsenenalter in Alten- und Pflegeheimen, in Krankenhäusern und Rehakliniken, in ambulanten Sozial- und Pflegestationen, in Facharztpraxen und Sanatorien, aber auch in betreuten Wohngruppen. Die Pflege alter und kranker Menschen ist eine qualifizierte Dienstleistung, in deren Mittelpunkt der hilfsbedürftige Mensch steht und eine professionelle, ganzheitliche Hilfe erfährt. Infolge des demografischen Wandels verändern sich die Krankheitsbilder der zu Betreuenden und bedingen einen Anstieg des Pflegeaufwandes. Die Bewohner werden älter und erkranken immer häufiger an alterstypischen Krankheiten, wie Demenz oder Alzheimer.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Altenpflegegesetz (AltPflG)
  • Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
  • Krankenpflegegesetz (KrPflG)
  • Pflegeberufegesetz (PflBG)
  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
  • Pflegestärkungsgesetze (PSG) I, II und III
  • Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
  • Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Medizinproduktegesetz (MPG)
  • Medizinprodukte-Betreiberveror...

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