Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 5 Beurteilungsbogen

In der Regel sind im Beurteilungsverfahren Beurteilungskriterien und Bewertungsmaßstäbe in einem Beurteilungsbogen vorgegeben. Je nach Art des praktizierten Verfahrens wird der Beurteilungsbogen entweder vom Vorgesetzten allein ausgefüllt oder teilweise bzw. ganz im Beisein des Mitarbeiters während des Beurteilungsgesprächs. Der Beurteilungsbogen kann als Orientierungshilfe b...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 3.3 Zielorientierte Beurteilung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beurteilung des Mitarbeiters anhand von vereinbarten Leistungszielen im Rahmen des Zielvereinbarungsprozesses. Die Bewertung der tatsächlich erbrachten Leistung des Mitarbeiters erfolgt im Rahmen eines Mitarbeitergespräches durch den Vergleich der erreichten Ergebnisse mit den vorher abgestimmten Leistungsstandards. Dabei sollte der Vorge...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 1.1 Dimensionen der Mitarbeiterbeurteilung

Die Mitarbeiterbeurteilung kann sich auf drei unterschiedliche Dimensionen beziehen. Dimensionen der Beurteilung Im Mittelpunkt der Leistungsbeurteilung steht die in einer zurückliegenden Periode erbrachte Leistung eines Mitarbeiters (= Ist-Leistung). Dabei wird neben dem reinen Leistungsergebnis zusätzlich berücksichtigt, auf welche Art und Weise und mit welchem Verhalten die...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 1.2 Ziele und Nutzen der Mitarbeiterbeurteilung

Die Mitarbeiterbeurteilung ist ein unerlässlicher Bestandteil einer fortschrittlichen Personalführung. Sie liefert aussagekräftige und zuverlässige Informationen von der Einstellung über die Förderung und Entwicklung bis zur Freisetzung von Personal. Ihre Bedeutung spiegelt sich auch darin wider, dass sie häufig in Tarifabkommen berücksichtigt wird. Die wichtigsten Aufgaben u...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 6 Beurteilungsfehler

Beurteilungsfehler entstehen, wenn die Wahrnehmung des Vorgesetzten durch subjektive Faktoren (Gefühle, Werte, Wünsche, Vorstellungen) beeinflusst ist. Sie wirken sich in der Regel unbewusst und damit unkontrolliert auf den Beurteilungsprozess und das Ergebnis der Beurteilung aus. Jede Beurteilung ist somit mehr oder weniger subjektiv von der Person des Beurteilers geprägt. P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Bewertung einer erhaltenen vGA beim Gesellschafter

4.4.3.1 Allgemeines Tz. 434 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Gegenstand einer vGA an den Gesellschafter kann jeder Vermögensvorteil sein, den eine Kö gegenüber ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person erbringt. Eine Bindung zwischen der Bewertung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der Bewertung der sich aus der Vorteilszuwendung ergebenden Eink iSd EStG besteht grds ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Bewertung der vGA auf Ebene der Körperschaft

4.2.9.1 Allgemeines Tz. 420 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Hat sich das bilanzielle Ergebnis einer Kö aufgr einer vGA gemindert (Vermögensminderung) oder nicht erhöht (verhinderte Vermögensmehrung), so ist der Differenzbetrag bei Ermittlung des Einkommens wieder außerbilanziell hinzuzurechnen. Die Höhe des hinzuzurechnenden Betrags hängt davon ab, in welchem Umfang das bilanziell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Besteuerung und Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter

4.4.1 Grundsätze zur Erfassung beim Gesellschafter Tz. 433d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Fließt eine vGA einem AE zu, führt dies grds zu Eink auf Kap-Verm iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG. Der Zuflusszeitpunkt deckt sich zwar häufig, aber nicht immer mit dem Zeitpunkt der Einkommenskorrektur bei der Kö. Auch hier sind Pensionszusagen und Tantiemen als Bsp zu nennen. In Einzelfällen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Bewertung von börsennotierten Wertpapieren

Tz. 187 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Einbringungsgeborene Anteile (Wertpapiere), die am Bewertungsstichtag (s Tz 183, 200–201) an einer inl Börse zum Handel im regulierten Markt (bisher: amtlichen Handel) zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag notierten Kurs angesetzt (s § 11 Abs 1 BewG). Entspr gilt für Wertpapiere, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Bewertung des Veräußerungspreises

Tz. 69 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei einer Geldforderung ist grds der Nennwert der Geldzahlung (dh Wert in EUR) maßgebend (bei Ratenzahlung oder Stundung s Tz 68). Ein nicht in EUR bezifferter Veräußerungspreis in Geld muss zum Zeitpunkt der Entstehung des Kaufpreisanspruchs (dh dem Stichtag der Anteilsveräußerung, s Tz 66) in EUR umgerechnet werden (s Urt des BFH v 24.01.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.1 Allgemeines

Tz. 434 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Gegenstand einer vGA an den Gesellschafter kann jeder Vermögensvorteil sein, den eine Kö gegenüber ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person erbringt. Eine Bindung zwischen der Bewertung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der Bewertung der sich aus der Vorteilszuwendung ergebenden Eink iSd EStG besteht grds nicht. Eine vGA kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9.2 Gemeiner Wert als Bewertungsmaßstab

Tz. 423 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei Hingabe von WG ist die vGA mit dem gW (s H 8.6 "Hingabe von WG" KStH; s Urt des BFH v 18.10.1967, BStBl II 1968, 105 und v 27.11.1974, BStBl II 1975, 306) und bei einer Nutzungsüberlassung ist die vGA mit der erzielbaren Vergütung anzusetzen (s H 8.6 "Nutzungsüberlassungen" KStH; s Urt des BFH v 27.11.1974, BStBl II 1975, 306; v 06.04.1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 117...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.4.2 Sachzuwendungen

Tz. 198 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Sachzuwendung einer Stiftung an den Destinatär stellt den Rechtsanwender vor ein Paradoxon: Auf Ebene der Stiftung stellt die unentgeltliche Übertragung eine nach § 10 Nr 1 KStG nabzb Aufwendung dar. Zu einer Besteuerung der verhinderten Vermögensmehrung – wie bei § 8 Abs 3 S 2 KStG – kommt es hingegen nicht (s Tz 84). Auf Grund der Unen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Übernahme von Aufwendungen des Gesellschafters

Tz. 439 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Handelt es sich nicht um wirtsch Leistungen der Kö, sondern im wes um Aufwendungen bzw Verbindlichkeiten, die die Kö zu Gunsten des Gesellschafters übernommen und als BA verbucht hat (zB private Reisekosten, Handwerkerrechnung für die Privatwohnung oÄ), ist die vGA grds nur iHd zu Unrecht übernommenen Ausgaben anzusetzen. Ein Gewinnaufschla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt, St-Entstrickung ohne ErtrSt-Belastung mit Hilfe des UmwStG?, DStR 1993, 1389; Sarrazin, St-Entstrickung ohne ErtrSt-Belastung mit Hilfe des UmwStG – Anm zu Patt –, DStR 1993, 1393; Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Patt, Doppelte St-Belastung bei Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an Kap-Ges nach Kap-Erhöhung?, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Regelungsinhalt

Tz. 235 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gegenstand der Regelung in § 21 Abs 4 UmwStG ist die Bewertung der Einlage von einbringungsgeborenen Anteilen aus dem PV einer natürlichen Pers in ein Einzelunternehmen oder das mitunternehmerische BV einer Pers-Ges, an der die natürliche Pers als MU beteiligt ist. Weiterhin wird die Einlage einbringungsgeborener Anteile einer jur Pers d öf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Ableitung des gemeinen Werts aus Anteilsverkäufen

Tz. 186 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nach § 11 Abs 2 S 1 BewG ist der gW von Anteilen an Kap-Ges, für die kein Börsenkurs besteht (s Tz 187), in erster Linie (dh einer Schätzung, s Tz 188, vorrangig) aus Verkäufen abzuleiten (zur Vorrangigkeit der Ableitung des gW aus Verkäufen s Urt des BFH v 29.07.2010, BStBl II 2011, 68 unter II. 2. a) bb und v 16.05.2013, BFH/NV 2013, 1223...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9.1 Allgemeines

Tz. 420 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Hat sich das bilanzielle Ergebnis einer Kö aufgr einer vGA gemindert (Vermögensminderung) oder nicht erhöht (verhinderte Vermögensmehrung), so ist der Differenzbetrag bei Ermittlung des Einkommens wieder außerbilanziell hinzuzurechnen. Die Höhe des hinzuzurechnenden Betrags hängt davon ab, in welchem Umfang das bilanzielle Ergebnis der Kö i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Ersparte Ausgaben des Gesellschafters

Tz. 438 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erspart ein Gesellschafter dadurch Ausgaben, dass ihm die Kö für eine Leistung ein zu niedriges Entgelt berechnet, liegt bei der Kö eine vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung vor, die bei der Kö als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG zu korrigieren ist und gleichzeitig eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG darstellt. Beispiel 1: An der AB-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.4 Umqualifizierung von Einnahmen des Gesellschafters

Tz. 442 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die vGA, die beim begünstigten Gesellschafter bereits iRd Einkommensermittlung vor Annahme einer vGA erfasst war, darf nicht noch einmal beim begünstigten Gesellschafter erfasst werden. Die Doppelerfassung wird dadurch vermieden, dass die bereits erfassten Eink umqualifiziert werden. Beispiel: Die Z-GmbH zahlt ihrem Ges-GF B in 01 ein monatl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.6 Aktivierung oder Passivierung latenter Steuern (§ 274 HGB)

Tz. 409 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 274 HGB idFd BilMoG regelt die Passivierung latenter St für temporäre Differenzen iSd § 274 Abs 1 HGB (dazu s Altenburg/Ossenkopp, DK 2023, 102, 103; s Spengel/Evers/Meier, DB 2015, 7; s Herzig/Vossel, BB 2009, 1174; s Dahlke, BB 2009, 878; s Oser/Roß/Wader/Drögemüller, WPg 2009, 573; s Ortmann-Babel/Bolik/Gageur, DStR 2009, 934, 938; s L...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Verhältnis zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer verdeckten Einlage

Tz. 51 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Anwendung von § 32a Abs 2 KStG setzt voraus, dass es bei der Kö auch tats zu einer Vermögensmehrung durch eine verdeckte Einlage gekommen ist. Allein die Versagung des BA- oder WK-Abzugs auf Ebene des AE rechtfertigt es noch nicht, automatisch eine Änderung des KSt-Bescheids der Kö vorzunehmen. Es muss eigenständig geprüft werden, ob auf ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9.4 Umfang der Korrektur bei Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot

Tz. 432 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Es kommt häufig vor, dass die Vereinbarung einer Kö mit einem beherrschenden Gesellschafter, mit einer beherrschenden Personengruppe mit gleichgerichteten Interessen oder mit einer dem beherrschenden Gesellschafter nahe stehenden Pers zivilrechtlich nicht wirksam, nicht klar und eindeutig, nicht im Voraus abgeschlossen wurde und/oder nicht ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.4 Schätzung des gemeinen Werts

Tz. 188 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Liegt für die einbringungsgeborenen Anteile keine Börsennotierung vor (s Tz 187) und kann der Wert der Anteile auch nicht aus Verkäufen abgeleitet werden (s Tz 186ff), ist der gW nach Maßgabe der §§ 9 Abs 2, 11 Abs 2 BewG zu schätzen/ermitteln. Bewertungsstichtage vor dem 13.12.2006 (Inkrafttreten des SEStEG) Umstr ist, wie der gW für Entstri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs 1 AktG). Jahresüber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Überführung aus dem Betriebsvermögen einer natürlichen Person in das Privatvermögen

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringungsgeborene Anteile aus dem BV einer natürlichen Pers werden in das PV entnommen, wenn (zB) die nicht zum notwendigen BV gehörenden Anteile ausgebucht werden (Entnahmehandlung) oder die Anteile an Angehörige verschenkt werden (s Tz 32). Zudem werden Anteile in einem Einzelunternehmen in das PV überführt, wenn der gesamte Betrieb unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9.3 Einbeziehung eines angemessenen Gewinnaufschlags

Tz. 429 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Das Gewinnstreben als ein charakteristisches Verhaltensmerkmal eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Kap-Ges erfordert grds auch die Einbeziehung eines angemessenen Gewinnaufschlags. Dies gilt aufgr des Fremdvergleichsgrundsatzes auch bei der Ermittlung des angemessenen Entgelts für Leistungen der Kö an ihren Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.1 Entstrickung und Bw-Fortführung

Tz. 173 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zuwendungen in das übrige Vermögen einer st-begünstigten Stiftung, also von der Stiftung nicht zu erhalten sind, sind reguläre Spenden nach § 10b EStG bzw § 9 KStG. Stammen die Mittel aus einem BV des Stifters, liegt grds eine Entnahme nach § 4 Abs 1 S 2 EStG vor. Die Bewertung der Entnahme kann nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG mit dem Bw erfolg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.2 Fehlerhafter Bilanzansatz

Tz. 504 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Mit "fehlerhaften Bil-Ansätzen" sind die Bil-Ansätze der H-Bil und nicht die in der St-Bil gemeint, wobei es auf die H-Bil der OG und nicht auf die in der H-Bil des OT ankommt. Gemeint sind nur Bilanzierungsfehler, die sich auf die Höhe der Gewinnabführung oder der Verlustübernahme auswirken. Ein korrekturpflichtiger fehlerhafter Bil-Ansatz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Abgrenzung der vGA von den Entnahmen

Tz. 604 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Hinsichtlich der Abgrenzung vGA zu Entnahmen ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Vorschriften des § 4 Abs 1 und des § 6 EStG auch bei Kö anzuwenden sind und somit grds auch die Regelungen über Entnahmen (s Beschl des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 34; s R 7.1 KStR 2015). Bei Entnahmen handelt es sich nach dem Verständnis des EStG um ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4 Rechtsfolgen: Ansatz der Einlage mit den Anschaffungskosten oder niedrigerem Teilwert

Tz. 241 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden einbringungsgeborene Anteile aus dem PV einer natürlichen Pers oder der Vermögensverw einer st-befreiten Kö oder jur Pers d öff Rechts in ein BV (Einzelunternehmen, Pers-Ges, BgA oder wG) eingelegt, so ist die Einlage mit den AK zu bewerten (s § 21 Abs 4 S 1 UmwStG). Der Ansatz mit den AK ist zwingend, wenn der Tw der Anteile im Zeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.1 Gesetzliche Definition

Tz. 905 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition liegen Minder- oder Mehrabführungen … insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG (gemeint ist: vor Berücksichtigung der Abführungsverpflichtung) abweicht. Entspr gilt, wenn der durch den OT erfolgte Verlustausgleich von dem St-Bil-Verlust der OG abweic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Sonderregeln für die maßgebenden Anschaffungskosten

Tz. 75 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile sind gem der Gewinnermittlungsvorschrift des § 21 Abs 1 S 1 UmwStG die "AK nach § 20 Abs 4 UmwStG" Gewinn mindernd in Abzug zu bringen. Es greifen demzufolge nicht die allg Grundsätze der Bestimmung von AK bei offenen Sacheinlagen (zB s Urt des BFH v 12.04.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Veräußerungspreis

Tz. 68 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Veräußerungspreis iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG ist – wie bei der VG-Ermittlung nach den §§ 16 Abs 2, 17 Abs 2 EStG – der gW aller Leistungen (Geldzahlungen, Sachen, Forderungen, Rechte und Vorteile), die der Veräußerer vom Erwerber (oder anderen Pers) im Gegenzug für die Übertragung der Anteile erhält (allg Meinung, zB s Rabback, in R/H/vL, 3. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines/Verhältnis der Rechtsfolgen zueinander

Tz. 350 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine vGA hat idR Rechtsfolgen auf mehreren Ebenen. Vorrangig ist dabei zunächst eine Einkommenskorrektur auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaft vorzunehmen, die in § 8 Abs 3 S 2 KStG beschrieben ist. Diese Korrektur vollzieht sich außerhalb der St-Bil (dazu s Tz 351ff). Regelmäßig – aber nicht immer – führt eine vGA auch zu einem Vermöge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Hintergrund des Merkmals/Allgemeines

Tz. 64 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Merkmal beschäftigt sich mit der Vermögensebene der Kö und ihren Veränderungen. Eine vGA kann nach ständiger Rspr des BFH nur vorliegen, wenn das Vermögen der Kö ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw bei Vornahme einer unterlassenen Handlung höher gewesen wäre als es nun tats ist; grundlegend s Urt des BFH v 22.02.1989, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.1.3 Auflösung und Abwicklung

Tz. 169 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Ein Besteuerungstatbestand nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG wird nur dann ausgelöst, wenn die Kap-Ges aufgelöst und abgewickelt wird. Eine Auflösung ohne Abwicklung (Liquidation) führt nicht zu einer Entstrickung nach dieser Vorschrift. Die Abwicklung folgt regelmäßig der Auflösung und beendet die normale Geschäftstätigkeit; das BV wird verw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Konstitutive Regelungen des § 21 UmwStG

Tz. 2 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 21 UmwStG hat eine rechtsbegründende Wirkung insoweit, als der VG aus einbringungsgeborenen Anteilen als Gewinn iSd § 16 EStG fingiert wird (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG = Schaffung einer zeitlich unbegrenzten [s Tz 8] St-Verstrickung und Qualifizierung des VG als Gewinn aus § 16 EStG mit den entspr Rechtsfolgen für die Versteuerung, zB Freibetra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Doppelstiftung

Tz. 160 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Doppelstiftungen sollen dem Zweck ihrer Konstruktion nach sowohl gemeinnützige Zwecke als auch den Erhalt eines Unternehmens verfolgen. Die Bündelung in einer einzigen Stiftung (sog Kombinationsstiftung) würde in den meisten Fällen einen Verstoß gegen die Selbstlosigkeit (§ 55 AO) und Ausschließlichkeit (§ 56 AO) darstellen. In der Praxis wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Verhältnis zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 22 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Alle in § 32a Abs 1 KStG genannten Fälle setzen voraus, dass es beim AE auch tats zum Zufluss einer vGA gekommen ist. Allein die (außerbilanzielle) Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG auf der Ebene der Kö rechtfertigt nach wie vor nicht, auch automatisch einen Zufluss einer vGA beim AE anzunehmen. § 32a Abs 1 KStG führt uE nämlich nicht daz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.2 Gesetzlich oder durch Satzung vorgeschriebene Rücklagen

Tz. 486 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 466, 467), betrifft § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG nur die "anderen" Gewinnrücklagen iSd §§ 266 Abs 3 III 4, § 272 Abs 3 S 2 HGB, deren Bildung im Belieben der OG steht. Die Zuführung zu ges Rücklage ist nicht durch § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG eingeschränkt, so bereits der Ges-Wortlaut. Eine ges Rücklage ist bei der AG und S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Gegenstand der Feststellung

Tz. 94 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Gründung einer Kap-Ges oder bei der Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges, an der stverstrickte Anteile an Kap-Ges bestehen, kann gem § 10 Abs 1 S 1 VO zu § 180 Abs 2 AO einheitlich und gesondert festgestellt werden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Gewinnermittlung eigener Art

Tz. 63 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Für Zwecke der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (und auch der Entstrickung nach den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 181ff) enthält § 21 UmwStG eine eigene Ermittlungsvorschrift (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG). Diese spezielle Gewinnermittlung geht den allg Eink- oder Gewinnermittlungsvorschriften für de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Grundsätze zur Erfassung beim Gesellschafter

Tz. 433d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Fließt eine vGA einem AE zu, führt dies grds zu Eink auf Kap-Verm iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG. Der Zuflusszeitpunkt deckt sich zwar häufig, aber nicht immer mit dem Zeitpunkt der Einkommenskorrektur bei der Kö. Auch hier sind Pensionszusagen und Tantiemen als Bsp zu nennen. In Einzelfällen kann sich hinsichtlich der zeitlichen Erfassung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Entstrickung auf Antrag

Tz. 200 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Antrag auf Entstrickung der Anteile wird grds wirksam, wenn dieser bei der FinBeh eingeht (Eingangsstempel des FA). Auf diesen Stichtag ist der Gewinn nach § 21 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 S 1 UmwStG zu ermitteln. Der Eingang beim FA bleibt auch dann maßgebend, wenn der Antrag später noch ergänzt wird oder wenn der Antrag bei einem FA eingereic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Grundsätze der Gewinnermittlung

Tz. 181 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 In den Fällen der Ersatztatbestände des § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 bis 4 UmwStG treten die Rechtsfolgen des § 21 Abs 1 S 1 UmwStG auch ohne Veräußerung der Anteile ein. Zu diesen Rechtsfolgen gehört auch die besondere Ermittlung des VG gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG iVm § 16 EStG (s Tz 182). Da jedoch in den von § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 bis 4 UmwStG erfasst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.10 Umsatzsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 660 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA, die nicht in Geld bestehen, können als unentgeltliche Wertabgaben auch der USt unterliegen. Dies gilt sowohl für die unentgeltliche Übertragung eines WG an den AE (= unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands iSv § 3 Abs 1b UStG, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder tw Vorsteuerabzug berechtigt haben) als auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Einbringungsgeborene Anteile infolge Sacheinlage unter dem Teilwert

Tz. 17 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Keine einbringungsgeborenen Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG entstehen, wenn die Beteiligung zwar durch eine Sacheinlage nach §§ 20 Abs 1 oder 23 UmwStG erworben wird, die aufnehmende Kap-Ges aber (freiwillig oder auf Grund ges Bestimmung) den Tw angesetzt hat. Die Formulierung in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG "unter dem Teilwert erworben hat" bede...mehr