Überblick

Befristete Arbeitsverträge können in der Regel verlängert werden. Bei der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Vertrags ist allerdings darauf zu achten, ausschließlich den Beendigungstermin zu verändern und keinerlei Änderung der sonstigen Vertragsbedingungen vorzunehmen. Ansonsten liegt nach der Rechtsprechung keine zulässige Vertragsverlängerung vor. Werden befristete Arbeitsverträge mehrfach hintereinander verlängert, spricht man von einer "Kettenbefristung". Auch hierbei sind Besonderheiten zu beachten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die gesetzliche Grundlage für die Befristung von Arbeitsverträgen ist im "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge" (Teilzeit- und BefristungsgesetzTzBfG) geregelt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge