BAG, Urteil vom 30.3.2023, 2 AZR 309/22

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.

Sachverhalt

Die Klägerin war seit dem 1. Februar 2021 als medizinische Fachangestellte bei der Beklagten in deren Krankenhaus beschäftigt. Sie wurde auf verschiedenen Stationen in der Patientenversorgung eingesetzt. Da sie sich weigerte, sich gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG. Die Klägerin erhob Klage. Sie hat geltend gemacht, die Kündigung verstoße gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB; denn vor Wirksamwerden der ab dem 15. März 2022 geltenden Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises für das Krankenhauspersonal gemäß § 20a IfSG sei sie nicht verpflichtet gewesen, sich impfen zu lassen.

Die Entscheidung

Das Gericht entschied, dass die Kündigung nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB verstoßen habe; denn es fehlte an der dafür erforderlichen Kausalität zwischen der Ausübung von Rechten durch den Arbeitnehmer und der benachteiligenden Maßnahme des Arbeitgebers. Das wesentliche Motiv des Beklagten für die Kündigung sei nicht die Weigerung der Klägerin gewesen, sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen, sondern der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal. Hierbei sei es nicht von Bedeutung gewesen, dass die Kündigung vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht erklärt worden war.

Anmerkung:

Im vorliegenden Fall musste wegen der noch nicht erfüllten Wartezeit der Klägerin gemäß § 1 Abs. 1 KSchG nicht entschieden werden, ob die Kündigung sozial ungerechtfertigt i. S. v. § 1 KSchG gewesen ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge