Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnkorrekturen beim Übergang zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 335 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Geht der LuF von der Durchschnittssatzbesteuerung zur EÜR über, hat er keine Anfangsbilanz zu erstellen, sondern lediglich für Zwecke einer zutreffenden Übergangsgewinnermittlung eine sog Überleitungsrechnung aufzustellen (BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 514); in dieser können keine Bilanzierungswahlrechte ausgeübt werden (s Rn 319). Rn. 336...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Sondergewinne (§ 13a Abs 7 EStG)

Rn. 194 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem Bericht v 17.01.2012 (BT-Drucks 17/8428) insbesondere im Bereich des bisherigen § 13a Abs 6 EStG aF nicht mehr hinnehmbare Besteuerungslücken festgestellt, die der Gesetzgeber nunmehr mit einer erheblichen Ausweitung der zu Sondergewinnen führenden Tatbestände zu schließen versucht. Erfasst werden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) (Sonder-)Vergütungen für ausländisches Sonder-BV und damit zusammenhängende Sonder-BA

Rn. 18f Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach BFH v 12.10.2016, BFH/NV 2017, 586 Rz 20 u 22 sind § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und die Rspr zur steuerlichen Behandlung von Sonder-BV grundsätzlich auch für grenzüberschreitende Beteiligungen anwendbar. Schwierig wegen häufiger Qualifikationskonflikte ist im DBA-Fall die steuerrechtliche Einordnung von durch ausländische Sonder-BV verursa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 4 EStG)

Rn. 165 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, nämlich dem Grundbetrag (§ 13a Abs 4 S 2 EStG iVm Anlage 1a Nr 1 zu § 13a EStG) mit einheitlich 350 EUR je ha selbst bewirtschafteter Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung und zusätzlich einem Zuschlag iHv 300 EUR für jede über 25 liegende VE (§ 13a ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 37 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Soweit der StPfl keinen Antrag auf anderweitige Gewinnermittlung gemäß § 13a Abs 2 EStG gestellt hat, ist der Gewinn eines LuF für jeden selbständigen Betrieb nach § 13a Abs 1 S 1 EStG zu ermitteln, wenn für den luf Betrieb keine Buchführungspflicht besteht (Nr 1; s Rn 45) und die selbst bewirtschaftete Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 5 EStG)

Rn. 173 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 160 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b BewG) ist gemäß § 13a Abs 5 EStG nach § 51 EStDV zu ermitteln; es handelt sich insoweit um eine durch eine BA-Pauschale ergänzte EÜR (Kanzler in H/H/R, § 13a EStG Rz 47, Dezember 2020). Durch die Bezugnahme auf § 160 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b BewG wird zudem klarg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Negatives Sonder-BV

Rn. 78 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Verbindlichkeiten eines Gesellschafters sind negatives Sonder-BV I oder II, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Verursachungszusammenhang mit dem Erwerb von WG des Sonder-BV I oder II (Beteiligung an der PersGes selbst) oder des gewillkürten Sonder-BV oder dem Betrieb der PersGes (Schuldentilgung, Finanzierung von Aktiva der PersGes –...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten.[1] Er ist u. a. für die Bewertung der Bereicherung aus der Gewährun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.7 Zusammenfassendes Beispiel für eine Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren

Rz. 377 V betreibt ein Speditionsunternehmen, für das er den Gewinn nach § 5 EStG ermittelt. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Ehefrau des V arbeitet durchschnittlich 10 Stunden pro Woche unentgeltlich als Bürokraft in dem Betrieb mit. Eine familienfremde Halbtagskraft erhält für vergleichbare Tätigkeiten ein Jahresgehalt von 15.000 EUR, das sich um Lohnne...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.2 Unterkunftskosten bei Wohneigentum

Rz. 31 Welche Aufwendungen im Falle eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (grundsätzlich) als Unterkunftskosten zu berücksichtigen sind, wurde früher in Anlehnung an § 7 Abs. 2 der Verordnung zu § 76 BSHG ermittelt (vgl. BVerwG, Urteil v. 2.9.1993, 5 C 18/90). Hieran hält die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil v. 7.7.2011, B 14 AS 51/10 R Rz. 12 m. w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 5 Keine abzugsfähigen Werbungskosten

Entgegen der früheren Rechtsprechung ist es bei Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Beamtenversorgungen nicht mehr möglich, Zahlungen zur Wiederauffüllung einer gekürzten Versorgungsanwartschaft als Werbungskosten abzusetzen. Dies gilt auch für die Schuldzinsen eines Kredits, der zur Leistung der Ausgleichszahlungen aufgenommen worden ist. Mit § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG ...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 13.1 Schuldzinsen bei der Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

Zinsaufwendungen werden nur einbezogen, wenn sie bei der Ermittlung des Gesamtgewinns als Betriebsausgaben berücksichtigt wurden. Zinsen für ein Darlehen, das ein Gesellschafter seiner Personengesellschaft gegeben hat, gleichen sich in der Regel bei der Ermittlung des Gesamtgewinns aus. Die Zinsen sind regelmäßig Betriebsausgaben im Gesamthandsvermögen und Betriebseinnahmen ...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Finanzierung von Anlagevermögen Zinsen für Kontokorrentschulden Überentnahmen/Unterentnahmen Gestaltungsspielraum 1 So kontieren Sie richtigmehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 6 Schuldzinsen pro Jahr unter 2.050 EUR voll als Betriebsausgaben abziehbar

Betriebliche Schuldzinsen von Kontokorrentdarlehen und Betriebsmitteldarlehen können bis zu einem Betrag von 2.050 EUR pro Jahr uneingeschränkt abgezogen werden. Betragen die Zinsen pro Jahr nicht mehr als 2.050 EUR, kann auf die Berechnungen demnach grundsätzlich verzichtet werden. Aber: Auch wenn die Berechnung von Über- und Unterentnahmen im laufenden Jahr nicht notwendig ...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 13.2 Darlehen im Sonderbetriebsvermögen

Zinsen für ein Investitionsdarlehen im Sonderbetriebsvermögen sind uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar, auch wenn es zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Gesamthandsvermögen verwendet wird. Die Schuldzinsen sind voll abziehbar, unabhängig davon, ob das Darlehen im Gesamthandsvermögen als Verbindlic...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 12 Option: Finanzierung über das sog. 3-Konten-Modell

Beim 3-Konten-Modell benötigt man 2 betriebliche Konten und ein privates Konto. Auf das 1. betriebliche Konto fließen sämtliche Betriebseinnahmen. Von diesem Konto werden auch die Privatentnahmen getätigt und auf das private Konto eingezahlt. Vom 2. Betriebskonto werden alle Betriebsausgaben überwiesen. Dadurch entsteht oder erhöht sich auf diesem Konto ein Negativsaldo. Da nu...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 1 So kontieren Sie richtig

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Schuldzinsen, betriebliche / 9 Berechnung der Überentnahmen und Unterentnahmen

Schuldzinsen, die über 2.050 EUR pro Jahr hinausgehen, können nur dann zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn keine Überentnahmen getätigt worden sind. § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG definiert die Überentnahme wie folgt: "Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahrs übersteigen." 9.1 Überentnahmen des lau...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 3 Schuldzinsenabzug nur bei betrieblichem Anlass

Schuldzinsen können nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Aufnahme des Darlehens betrieblich veranlasst ist. Beim Abzug von Schuldzinsen ist immer in 2 Stufen vorzugehen. Zunächst ist festzustellen, ob und inwieweit die Schuldzinsen betrieblich veranlasst sind. Sind die Schuldzinsen betrieblich veranlasst, ist zu prüfen, ob der Schuldzinsenabzug gem. § 4 Abs...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 11.2 Ermittlung bei Überentnahmen aus Vorjahren

Überentnahmen aus Vorjahren verschlechtern die Möglichkeiten für den Schuldzinsenabzug des laufenden Jahres.mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 10 Ermittlung der nicht abziehbaren Zinsaufwendungen

Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden nicht nach den tatsächlich angefallenen Zinsen ermittelt, sondern gesetzlich vorgeschrieben mit 6 % der Überentnahmen. Praxis-Beispiel Berechnung der Abzugshöhe Ein Unternehmer hat zur Finanzierung seines Firmenwagens ein Darlehen aufgenommen, für das er im Jahr 02 insgesamt 1.400 EUR Zinsen zahlt. Für die Inanspruchnahme seines Kontok...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 5 Kurzfristige Geldeinlagen als Gestaltungsmissbrauch

Kurzfristige Geldeinzahlungen vor Jahresende stellen einen Gestaltungsmissbrauch dar, helfen also nicht weiter. Der Bundesfinanzhof[1] hat entschieden, dass die kurzfristige Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten[2] darstellt, wenn sie allein dazu dienen soll, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbarer Sch...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 11.1 Ermittlung der Unterentnahmen aus Vorjahren

Unterentnahmen aus Vorjahren verbessern die Möglichkeiten für den Schuldzinsenabzug des laufenden Jahres. Die Unterentnahmen der Vorjahre bilden eine Art "Guthaben", das in Folgejahren angerechnet wird.mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 8 Keine Unterschiede zwischen Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung

Es spielt keine Rolle, wie der Gewinn ermittelt wird. Die Zuordnung von Darlehen zum betrieblichen oder privaten Bereich richtet sich nach denselben Grundsätzen. § 4 Abs. 4a EStG schränkt den Abzug von Schuldzinsen immer dann ein, wenn Überentnahmen getätigt wurden. Entscheidende Faktoren sind also der Gewinn, die Entnahmen und die Einlagen. Wer bilanziert, erfasst die privaten ...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 7.3 Zinsen für ein gesondertes Darlehen sind voll als Betriebsausgaben abzugsfähig

Wird ein gesondertes Darlehen aufgenommen, mit dem teilweise Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens finanziert, teilweise aber auch sonstiger betrieblicher Aufwand bezahlt wird, können die Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG (ungeachtet etwaiger Überentnahmen) uneingeschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie nachweislich auf die Anschaffungs- oder Herste...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 13 Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften

Beim eingeschränkten Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG ist auf den jeweiligen Betrieb abzustellen und nicht auf den jeweiligen Gesellschafter. Konsequenz ist, dass sich die Überentnahme nach dem Anteil des einzelnen Mitunternehmers am Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft richtet (Anteil am Gewinn oder Verlust aus dem Gesamtgewinn einschließlich Ergänzungsbilanzen zuzü...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 7.2 Zinszahlenstaffelmethode für abzugsfähige Zinsen bei Finanzierung über Kontokorrentkonten

Werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens über ein Kontokorrentkonto finanziert und entsteht oder erhöht sich dadurch ein negativer Saldo des Kontokorrentkontos, sind die dadurch veranlassten Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Der Anteil der unbeschränkt abziehbaren Schuldzi...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 7 Finanzierungskosten von Anlagevermögen uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar

Zinsen für ein Darlehen, das z. B. zur Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens aufgenommen wird, können uneingeschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Finanzierung von Umlaufvermögen, das im Rahmen einer Betriebseröffnung erworben und fremdfinanziert wurde, ist hingegen nicht begünstigt. Es ist nicht erforderlich, dass zur Finanzierung von Anschaffu...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 11 Ermittlung der Unterentnahmen/Überentnahmen aus Vorjahren

Ob eine Korrektur des Zinsabzugs erfolgt, hängt nicht allein davon ab, dass im laufenden Jahr keine Überentnahmen getätigt wurden. Überentnahmen aus den Vorjahren werden einbezogen. Das bedeutet, dass auch dann eine Überentnahme vorliegt, wenn sie sich lediglich aus Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre ergibt. Praxis-Beispiel Verrechnung Überentnahme und Unterentnah...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 9.2 Überentnahmen in einem Verlustjahr (ohne Entnahmen)

Eine besondere Situation ergibt sich, wenn der Unternehmer keinen Gewinn, sondern einen Verlust erzielt hat. Durch den Verlust entstehen Überentnahmen selbst dann, wenn der Unternehmer im Verlustjahr keine Entnahmen getätigt hat. Für die Berechnung der Überentnahme ist zunächst vom einkommensteuerrechtlichen Gewinn auszugehen. Als "Gewinn" ist daher grundsätzlich auch ein Ver...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 4 Was bei der Einschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs zu beachten ist

Die Einschränkung des Schuldzinsenabzugs gilt bei einem betrieblichen Darlehen, das für den Wareneinkauf oder allgemein zur Verbesserung der Finanzkraft aufgenommen wird (= Betriebsmittelkredit). Hier ist die Regelung des § 4 Abs. 4a EStG anzuwenden. Bei der Einschränkung des Schuldzinsenabzugs ist Folgendes zu beachten: Wurden Überentnahmen getätigt, ist der Abzug der betrie...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Finanzierung von Anlagevermögen Zinsen für Kontokorrentschulden Überentnahmen/Unterentnahmen Gestaltungsspielraummehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 9.3 Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre

Eine Überentnahme liegt auch vor, wenn sie sich ausschließlich aus Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre ergibt. Überentnahmen und Unterentnahmen sind nicht nur zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage für die hinzuzurechnenden Schildzinsen zu saldieren, sondern auch zur Fortführung in den Folgejahren.mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 14.1 Anschaffung eines Gebäudes: Optimale Finanzierungsgestaltung

Errichtet der Unternehmer eine Immobilie, die er für seine betrieblichen Zwecke und als Privatwohnung nutzt, sollte er seine Eigenmittel für die Privatwohnung verwenden und das Darlehen möglichst für den Gebäudeteil, den er betrieblich nutzt. Der Unternehmer kann die Schuldzinsen für ein Darlehen, mit dem er den betrieblich genutzten Gebäudeteil finanziert, steuerlich abziehen....mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 7.1 Zeitlich und betragsmäßiger Zusammenhang zwischen Belastung auf Kontokorrentkonto und Darlehensaufnahme wichtig

Werden Darlehensmittel zunächst auf ein betriebliches Kontokorrentkonto überwiesen, von dem anschließend die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bezahlt werden, kann von einem Finanzierungszusammenhang nur dann ausgegangen werden, wenn ein enger zeitlicher und betragsmäßiger Zusammenhang zwischen Belastung auf dem Kontokorrentkonto...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 14.2 Anwendung des 3-Konten-Modells

Praxis-Beispiel Herstellung eines Gebäudes: Anwendung des 3-Konten-Modell Ein Unternehmer beauftragt einen Bauunternehmer mit der Errichtung eines Gebäudes, das er je zur Hälfte zu eigenen Wohnzwecken und zu betrieblichen Zwecken nutzen will. Die Herstellungskosten betragen insgesamt 400.000 EUR. Der Unternehmer hat 100.000 EUR Eigenkapital und nimmt ein Darlehen in Höhe von ...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 14 Finanzierung eines Grundstückskaufs: Darlehenszuordnung

Praxis-Beispiel Darlehenszuordnung bei Finanzierung eines Grundstückskaufs Ein Unternehmer erwirbt ein Gebäude mit einer Wohn-/Nutzfläche von 156 qm. Davon sollen 64 qm (= 42,03 %) für eigene betriebliche Zwecke genutzt werden. Die restlichen 92 qm (= 58,97 %) nutzt er als Wohnung. Der Unternehmer finanziert den Gesamtpreis des Grundstücks in Höhe von 420.000 EUR mit Eigenkapi...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 9.1 Überentnahmen des laufenden Jahres

Um die Überentnahmen des laufenden Jahres zu ermitteln, werden die folgenden 3 Werte benötigt: der Gewinn des laufenden Jahres, der mithilfe einer Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung oder einer Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird. die Summe der Einlagen ins Betriebsvermögen. Einlagen sind alle privaten Mittel einschließlich der Sacheinlagen, die für betriebliche Zwec...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kontokorrentzinsen

Ein Unternehmer hat mit seiner Bank einen Kontokorrentrahmen von 30.000 EUR vereinbart, den er in wechselnder Höhe in Anspruch nimmt. Da das Konto in jedem Jahr über einen längeren Zeitraum einen positiven Saldo ausweist, handelt es sich bei den Kontokorrentzinsen nicht um Dauerschuldzinsen. Die Bank rechnet die Zinsen vierteljährlich ab und belastet diese dem laufenden Konto...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 13.3 Entnahmen und Einlagen bei Mitunternehmerschaften

Entnahmen liegen vor, wenn Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen) in den privaten Bereich der Mitunternehmer oder in einen anderen betriebsfremden Bereich überführt werden. Die Zahlung einer Tätigkeitsvergütung i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auf ein privates Konto des Mitunternehmers ist eine Entnahme, die bloße Gutschrift auf de...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.5 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 505 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG [1] schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres; abgestellt wird also nicht auf einen bestimmten Stand des Kapitalkontos. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 53 und 54 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 75 bis 80 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 81 bis 91 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen in...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten und Grundstücke sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 38 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 40 zu erfassen. In Zeile 39 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsfü...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2023 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 65 bis 67 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 68 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 60 bis 64 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegung, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönlichen Anlass mit...mehr