Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Weitere wichtige Fachbeiträge und Arbeitshilfen

Weitere neue und aktualisierte Fachbeiträge und Arbeitshilfen zu wichtigen Themen im Rechnungsw...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 6.2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Soweit geringfügig entlohnte Beschäftigungen durch Zusammenrechnung[1] versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung sind, besteht zu diesen Versicherungszweigen auch Beitragspflicht. Hierfür gelten die üblichen beitragsrechtlichen Regelungen.[2]mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. Hinweis Rentenvorteile durch Zahlung der Pauschalbeiträge Durc...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2.5 Geringfügig entlohnte Beschäftigung und Wohnsitz im Ausland

Arbeitnehmer mit Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, die eine geringfügige Beschäftigung in Deutschland ausüben, sind versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie unterliegen aufgrund der Verordnung (EG) über Soziale Sicherheit Nr. 883/2004 den deutschen Rechtsvorschriften und sind als Arbeitnehmer anzusehen. Eine Fam...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge ausschließlich zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber. Achtung Sanktion bei Abwälzung der Pauschalbeiträge Die Abwälzung der vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeiträge auf den Arbeitnehmer, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. Der Pauschalbeitrag beträgt 13 % des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung. Für Beschäftigte im Privathaushalt ist ein Pauschalbeitrag i. H. v. 5 % des Arbeitsentgelts zu zahlen. Vorausse...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / Zusammenfassung

Überblick Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei gewerblichen Arbeitgebern und in Privathaushalten hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Die Berechnung ist unkompliziert, soweit es sich um "normale" Minijobs handelt. Besondere Regelungen gelten aber beispielsweise für vorgeschriebene Praktik...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2.2 Privat Krankenversicherte

Für geringfügig Beschäftigte, die privat krankenversichert sind, fallen keine Pauschalbeiträge an. Pauschalbeitrag für im Minijob versicherungsfreie oder nicht versicherungspflichtige Arbeitnehmer Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung ist nur zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer in dem Minijob krankenversicherungsfrei oder nicht krankenversicherungspflichtig ist. Der Pauscha...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 4 Beiträge bei Wertguthabenvereinbarung

Das Wertguthaben aufgrund einer Wertguthabenvereinbarung wird in der Arbeitsphase aus dem Entgeltguthaben und die darauf entfallenden, vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge gebildet. Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sind in der Arbeitsphase beim Vorliegen von Versicherungsfreiheit, die vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung, wenn der ...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.4.1 Mehrere Beschäftigungen

Für Personen, die mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausüben, sind die Arbeitsentgelte für die Prüfung der Mindestbemessungsgrundlage aus allen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Sofern das Entgelt aus mehreren Beschäftigungen insgesamt die Mindestbemessungsgrundlage von 175 EUR übersteigt, werden die Beiträge aus dem jeweiligen tatsächlichen Arbeitsentgelt berech...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.2.1 Übergangsregelungen: Altfälle mit Beschäftigungsbeginn vor dem 1.1.2013

Geringfügig Beschäftigte in einem bereits am 31.12.2012 bestehenden Minijob sind aufgrund der Übergangsregelungen der Minijob-Reform weiterhin versicherungsfrei, solange das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt 400 EUR nicht übersteigt. Sie können den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit aber jederzeit erklären.[1] Die Verzichtserklärung gilt dann für die Dauer alle...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3.1 Verteilung der Beitragslast

In den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer geringfügig entlohnt rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, erfolgt keine hälftige Beitragslastverteilung: Der Arbeitgeber hat vielmehr einen Betrag i. H. v. 15 % bzw. 5 % bei Privathaushalten als Beitrag zu tragen. Den Restbeitrag, also 3,6 % bzw. 13,6 %, hat der geringfügig Beschäftigte aufzubringen. Bei einem Arbeitsentgelt ...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.2.2 Übergangsregelungen: Einführung des Flexirentengesetzes

Altersvollrentner waren nach dem bis zum 31.12.2016 geltenden Recht in einer daneben ausgeübten Beschäftigung generell rentenversicherungsfrei. Ab dem 1.1.2017 besteht Rentenversicherungsfreiheit erst mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenbezieher die Regelaltersgrenze erreicht. Dies gilt auch für Minijobs. Achtung Übergangsregelung für Minijobs mit Beschäftigungsbeginn vor...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge

Zusammenfassung Überblick Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei gewerblichen Arbeitgebern und in Privathaushalten hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Die Berechnung ist unkompliziert, soweit es sich um "normale" Minijobs handelt. Besondere Regelungen gelten aber beispielsweise für vorgesch...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 4.2 Beiträge in der Freistellungsphase

In der Freistellungsphase sind je nach Versicherungsstatus in der (für sich gesehen) geringfügig entlohnten Beschäftigung aus dem Wertguthaben entweder bei vorliegender Versicherungsfreiheit Pauschalbeiträge oder bei vorliegender Versicherungspflicht, die sich aufgrund der Zusammenrechnung mit einer weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung bzw. einer versicherungspflich...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.5 Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke

Üben Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Kammerberuf aus, sind sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Für sie bestehen jedoch 2 Möglichkeiten, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen: Als geringfügig Beschäftigte können sie sich per Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Als Mitglied der berufs...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.2 Wirkung des Pauschalbeitrags in der Rentenversicherung

Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und erwerben dadurch volle Leistungsansprüche in der Rentenversicherung. Aufgrund von Übergangsregelungen gibt es Personenkreise, die in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach wie vor versicherungsfrei sind. 3.2.1 Übergangsregelungen: Altfälle mit Besch...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.2 Beamte

Für Beamte, die neben ihrer Beamtenbeschäftigung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, ist der Pauschalbeitrag ebenfalls zu zahlen. Eine Ausnahme von der Pauschalbeitragspflicht besteht für Beamte, bei denen der Dienstherr die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung erstreckt hat.[1]mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 6.1 Kurzfristige Beschäftigungen

Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen sind keine Pauschalbeiträge fällig. Das gilt auch, wenn die kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt. Davon unberührt ist die Beitragspflicht geringfügig entlohnter und kurzfristiger Beschäftigungen zur Unfallversicherung sowie die Umlagepflicht zur U1 und...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3 Beitragsberechnung bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit/-pflicht

Sofern ein Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet oder in einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung rentenversicherungspflichtig ist und sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sind für ihn im Jahr 2024 Rentenversicherungsbeiträge aus einem Beitragssatz von 18,6 % zu zahlen. Als Mindestbeitragsbemessun...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 5 Abführung

Die Pauschalbeiträge sind elektronisch mit dem Beitragsnachweis zu übermitteln und an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu entrichten. Bei Minijobs in Privathaushalten werden die Beiträge von der Minijob-Zentrale berechnet und im Haushaltsscheckverfahren vom Konto des Arbeitgebers eingezogen.mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2.3 Studenten

Der Pauschalbeitrag ist auch für Studenten zu zahlen, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gegen ein monatliches Entgelt von bis zu 538 EUR ausüben und gesetzlich krankenversichert sind. Dies gilt auch dann, wenn die studentische Beschäftigung neben der Krankenversicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit (auch) dem Grunde nach die Voraussetzungen für die Krankenversich...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2.4 Praktikanten

Für Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, fällt aufgrund des Praktikumsentgelts kein Pauschalbeitrag an. Das gilt selbst dann, wenn das daraus erzielte Entgelt monatlich nicht mehr als 538 EUR beträgt. Generell ist die Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit für diese Personen ausgeschlossen.[1] Für diesen Personenkreis sind wie bei Arbeitnehmern ...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 4.1 Beiträge in der Ansparphase

In einer (für sich gesehen) geringfügig entlohnten Beschäftigung fließen in der Ansparphase die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge – unabhängig vom jeweiligen Versicherungsstatus – in dasselbe Wertguthaben ein. Eine getrennte Wertguthabenführung innerhalb der Beschäftigung wegen eines Wechsels von Versicherungsfreiheit in Versicherungspflicht oder umgekehrt, hat nicht zu ...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.6 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Personen

Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist auch für Personen zu zahlen, die von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind. Das gilt auch für Personen, die am 31.12.1991 von der Rentenversicherungspflicht befreit waren und dies auch über diesen Zeitpunkt hinaus geblieben sind.mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3.2 Berechnung des Arbeitnehmeranteils

Der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung ist Bestandteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt einzubehalten, in den Beitragsnachweis aufzunehmen und an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu entrichten. Da aber mindestens ein Beitrag i. H. v. 32,55 EUR/Kalendermonat zu zah...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3 Rentenversicherung

3.1 Personenkreise 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. H...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.4 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

3.4.1 Mehrere Beschäftigungen Für Personen, die mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausüben, sind die Arbeitsentgelte für die Prüfung der Mindestbemessungsgrundlage aus allen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Sofern das Entgelt aus mehreren Beschäftigungen insgesamt die Mindestbemessungsgrundlage von 175 EUR übersteigt, werden die Beiträge aus dem jeweiligen tatsäc...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 6 Keine Pauschalbeiträge

6.1 Kurzfristige Beschäftigungen Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen sind keine Pauschalbeiträge fällig. Das gilt auch, wenn die kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt. Davon unberührt ist die Beitragspflicht geringfügig entlohnter und kurzfristiger Beschäftigungen zur Unfallversicherung so...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 1 Kranken-/Rentenversicherung

1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge ausschließlich zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber. Achtung Sanktion bei Abwälzung der Pauschalbeiträge Die Abwälzung der vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeiträge auf den Arbeitnehmer...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1 Personenkreise

3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. Hinweis Rentenvortei...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2 Krankenversicherung

2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Der Arbeitgeber hat bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. Der Pauschalbeitrag beträgt 13 % des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung. Für Beschäftigte im Privathaushalt ist ein Pauschalbeitrag i. H. v. 5 % ...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.4.3 Unbezahlter Urlaub für mehr als einen Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub dagegen länger als einen Monat, ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage entsprechend zu reduzieren. Für Kalendermonate, in denen tatsächlich Arbeitsentgelt nicht erzielt wird, ist kein Mindestbeitrag zu zahlen, sodass eine Aufstockung entfällt. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub von mehr als einem Monat Wie vorheriges Beispiel, jedoch unbezahlte...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.3 Rentenversicherungsfreie Personen

Der Pauschalbeitrag ist auch für Personen zu zahlen, die rentenversicherungsfrei sind. Das sind nach § 5 Abs. 4 SGB VI Rentner, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, einer Vollrente wegen Alters beziehen, Ruhestandsbeamte (nach Erreichen der Regelaltersgrenze) und gleichgestellte Personen[1] sowie Bezieher einer berufsständischen Altersversor...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.4 Rentenversicherungsfreie Praktikanten

Die Regelung über den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung gilt nicht für Studierende, die ein vorgeschriebenes Praktikum ableisten und deswegen rentenversicherungsfrei sind. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung für ordentlich Studierende einer Fachschule oder Hochschule ist nicht zu zahlen, wenn sie ein in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktiku...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / Sozialversicherung

1 Kranken-/Rentenversicherung 1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge ausschließlich zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber. Achtung Sanktion bei Abwälzung der Pauschalbeiträge Die Abwälzung der vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.4.2 Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat

Eine Beschäftigung gilt als fortbestehend, solange die Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Ein unbezahlter Urlaub von nicht mehr als einem Monat führt jedoch nicht zu einer Kürzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Praxis-Beispiel Auswirkung des unbezahlten Urlaubs Ein Arbeitnehmer nimmt vom 20.7.2024 bis zum...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 1.2 Flexible Arbeitszeitregelungen

Pauschalbeiträge sind auch für Zeiten der entgeltlichen Freistellung von der Arbeitsleistung im Rahmen sonstiger flexibler Arbeitszeitregelungen[1] bis zu 3 Monaten und für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung bei Wertguthabenvereinbarungen zu zahlen. Werden Zeitguthaben nicht durch Freizeit ausgeglichen, sondern in Arbeitsentgelt abgegolten, werden die Beiträge w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3 Arbeitszeitkonto in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung

In einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einem Stundenlohnanspruch und schwankender Arbeitszeit kann ein verstetigtes, also gleichbleibendes Arbeitsentgelt gezahlt werden. Die geleisteten Arbeitsstunden werden über ein Arbeitszeitkonto geführt. Eine entsprechende Vereinbarung muss neben dem Aufbau von Zeitguthaben auch deren tatsächlichen Abbau ermöglichen. 3.1 Gesta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.2 Auswirkungen beim Überschreiten der Entgeltgrenze

Die vorgenommene versicherungsrechtliche Beurteilung bleibt grundsätzlich für die Vergangenheit maßgebend, wenn sich die erwartete Arbeitszeit infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände im Laufe der Beschäftigung als unzutreffend erweist. Bedeutsam sind dann die Sachverhalte, in denen der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf des für die versicherungsrechtliche Beurteilung maßge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 3.2 Geringfügig beschäftigte Personen

Personen, die in Deutschland eine geringfügige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften und müssen in Deutschland entsprechend abgesichert werden. Geringfügig beschäftigte Personen mit Wohnort in einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland eine geringfügige ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Versi... / 2 Wertguthabenvereinbarungen für geringfügig Beschäftigte

Auch versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigte können Wertguthaben aufbauen. Soll jedoch bei Anspruch auf einen Stundenlohn und schwankender Arbeitszeit lediglich die Zahlung eines verstetigten Arbeitsentgelts erreicht werden, ist dies auch über eine sonstige flexible Arbeitszeitregelung möglich. Übertragung von Wertguthaben Wertguthaben aus einer geringfügigen Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.1 Arbeitnehmer in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis

Ein Zeitwertkonto kann für alle Arbeitnehmer [1] im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses eingerichtet werden. Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 bzw. § 8a SGB IV. Besonderheiten gelten bei befristeten Dienstverhältnissen, beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern und anderen Arbeitnehmern, die gleichzeitig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 6 Working-Holiday-Programm

Wie viele Monate Teilnehmer des Working-Holiday-Programms in Deutschland arbeiten dürfen, ist in den bilateralen Abkommen unterschiedlich geregelt, auch wenn ein Working-Holiday-Visum in Deutschland 12 Monate lang gültig ist. Teilnehmer, die in Deutschland arbeiten wollen, kommen alle aus Nicht-EU-/EWR-Staaten. I. d. R. werden die Teilnehmer wohl diverse Aushilfsjobs in Form ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.1 Versicherungsrechtliche Regelungen

In der Ansparphase einer flexiblen Arbeitszeitregelung liegt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vor. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung. Soweit die Höhe des Arbeitsentgelts für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Bedeutung ist (höherverdienende Arbeitnehmer oder geringfügig entlohnte Beschäftigung), b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.1 Gestaltungsmöglichkeiten

Für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ist die Gesamtjahresarbeitszeit zu berücksichtigen. Die in einzelnen Monaten mehr oder weniger als die Soll-Arbeitszeit geleisteten Stunden können innerhalb des Jahreszeitraums wieder ausgeglichen werden. Dabei kann der Arbeitnehmer für die Dauer von max. 3 Monaten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitsleistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 7 Führung und Verwaltung

Der Arbeitgeber hat das Wertguthaben im Sinne des Sozialversicherungsrechts einschließlich dessen Änderungen durch Zu- und Abgänge in den Entgeltunterlagen darzustellen.[1] Dabei sind der Abrechnungsmonat, in dem die erste Gutschrift erfolgt, sowie alle weiteren Abrechnungsmonate, in denen Änderungen des Wertguthabens erfolgen, anzugeben. Hierbei ist sicherzustellen, dass di...mehr

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Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nr. 1 und 4 wurden zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 588) wurde Nr. 4 erneut zum 1.4.1999 geändert. Mit Wirkung zum 1.1.2000 wurde Nr. 4 durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) eingefügt, wodur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, wer die Beiträge für sonstige Versicherte (§ 26) zu tragen hat. Ergänzend dazu bestimmt § 349, wer die Beiträge zu zahlen hat. Die Beiträge für versicherungspflichtige Personen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder in Einrichtungen der Jugendhilfe (§ 26 Abs. 1 Nr. 1) hat der Träger der Einrichtung zu tragen (Nr. 1). Der Bund trägt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.2 Ausschließlich Minijobs

Werden ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte zu addieren. Ergibt die Zusammenrechnung einen höheren Betrag als 538 EUR[1] monatlich, unterliegen alle für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigungen der Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[2] Praxis-Beispiel Mehrere gering...mehr