Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldhafte Pflichtverletzung.

Rn 3 Der Betreuer muss eine Pflichtverletzung begangen haben, sei es durch Verstoß gegen das allgemeine Gebot, die Betreuung in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis entspr dem Grundsatz des § 1821 zu führen, sei es durch Zuwiderhandlung gegen eine gesetzlich angeordnete Verpflichtung (zB 1838 ff), aber auch gegen eine konkrete AnO des BtG (§ 1862) oder ggf auch Anordnungen Dri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die Zeit von 2002 bis heute.

Rn 9 Die stärksten Eingriffe in das Gesamtsystem des BGB seit seinem Inkrafttreten hat das G zur Modernisierung des Schuldrechts v 26.11.01 (BGBl I 3138) gebracht, das zum 1.1.02 in Kraft getreten ist und zu einer Neubekanntmachung des BGB v 2.1.02 geführt hat (BGBl I 02, 42, ber. 2902 und BGBl I 03, 738). Diese Novellierung war zwar durch drei Richtlinien der EU veranlasst ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1809 BGB – Ergänzungspflegschaft.

Gesetzestext (1) Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger. Der Pfleger hat die Pflicht und das Recht, die ihm übertragenen Angelegenheiten im Interesse des Pfleglings zu dessen Wohl zu besorgen und diesen zu vertreten. (2) Wird eine Pflegschaft erforde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art. 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 2: Gewaltfreie Erziehung.

Rn 2 Der Absatz wurde durch das G zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung vom 2.11.00 und G zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.21 (BGBl I 882) neu gefasst und an § 1788 angepasst. Es handelt sich nunmehr um eine Gebotsnorm, die die Rechte des Kindes auf Pflege und Erziehung konkretisiert. Auch weiterhin kommt der Norm va Appellcharakter zu mit dem Zi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsumfang.

Rn 3 Da durch die Beistandschaft die elterliche Sorge nicht eingeschränkt wird, besteht das Vertretungsrecht des Sorgeberechtigten neben dem des Beistandes fort. Im Falle eines Rechtsstreits hat der Gesetzgeber mit § 234 FamFG den Vorrang der Vertretung durch den Beistand ausdrücklich geregelt, wonach ein Vertretungsverbot des Elternteils besteht, sobald die Beistandschaft w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Gefährdung der Kindesinteressen

Rz. 649 § 181 BGB – Insichgeschäft Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. Rz. 650 § 1629 BGB a.F. – Vertretung des Kindes (Fassung b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Verfahren

Rz. 794 Schließt der Vormund einen Abfindungsvergleich oder einen die weitere Abwicklung regelnden Vertrag (z.B. Vereinbarung einer Haftungsquote, Rentenvergleich) ohne die erforderliche Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts, bedarf der Vertrag zu seiner Wirksamkeit der nachträglichen Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts (§ 1829 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 795 § 184...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Rechtlicher Rahmen

Rz. 714 Das Betreuungs-/Vormundschaftsrecht wurde nach einer ersten Änderung durch das Betreuungsgesetz [773] erneut geändert durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts[774] (vor allem §§ 1773–1888 BGB [Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft]) mit Geltung ab 1.1.2023.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Almeroth, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen, 1. Aufl. 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Aufl. 2024 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Aufl. 2021 Battis, Bundesbeamtengesetz, 6. Aufl. 2022 beck-online, Beck'sche Online-Kommentare (BeckOK) beck-online.GROSSKOMMENTAR (BeckOGK) Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, Loseblatt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Leistungen von Vormündern und Ergänzungspflegern – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG

Rz. 86 Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG sind im Gleichklang mit § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG auch die Leistungen, die von Einrichtungen erbracht werden, die als Vormünder nach § 1773 BGB oder als Ergänzungspfleger nach § 1809 BGB bestellt worden sind, von der USt befreit. Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH umfasst der Begriff "Einrichtungen" unabhängig von der Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit

Rz. 694 Art. 7 EGBGB – Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit (bis 31.12.2022)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Minderjährige

Rz. 744 Für Minderjährige kann – u.U. auch, wenn die Eltern noch leben (vgl. § 1630 Abs. 2 BGB) – ein Vormund oder Ergänzungspfleger eingeschaltet sein. Für Vergleiche gilt dann, dass bei einem Wert von mehr als 6.000 EUR (bis 31.12.2022 3.000 EUR)[794] zwingend die familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden muss (§ 1854 Nr. 6 BGB [§ 1822 Nr. 12 BGB a.F.])...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Einschaltung des Familien-/Betreuungsgerichtes

Rz. 787 Hinweis Siehe auch Rdn 643, 744. Rz. 788 Die Einschaltung und Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichtes ist für den Abschluss von Abfindungsvergleichen erforderlich in folgenden Fällen: Rz. 789 Übersicht 2.16: Erforderlichkeit familien-/betreuungsgerichtlicher Genehmigungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesetzesverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Gerichtliche Genehmigungspflicht

Rz. 749 § 1854 BGB – Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte (Fassung ab 1.1.2023)[796] Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtsmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 643 Hinweis Zum Verfahren Rdn 795 ff. Rz. 644 § 1643 BGB a.F. – Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte (Fassung bis 31.12.2022)mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Zum 1.1.1980 wurde § 4 Nr. 25 aus § 4 Nr. 25 UStG 1967/1973 übernommen. In Buchst. a der Vorschrift wurde der Begriff "Leibeserziehung" durch die Bezeichnung "Sport" ersetzt und damit auch an die neue Abgabenordnung angepasst. Außerdem wurde die Steuerbefreiung nach Buchst. c auf die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ausgedehnt. Dies sollte zur weiteren Förd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtsvormundschaft / Zusammenfassung

Begriff Bei der Amtsvormundschaft übt das Jugendamt die gesamte elterliche Sorge für einen Minderjährigen (Mündel) aus. Die Eltern können ihr Sorgerecht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht wahrnehmen. Dabei wird kein einzelner Mitarbeiter des Jugendamts als Vormund bestellt, sondern das Jugendamt ist Amtsvormund. Der Amtsvormund übernimmt die Aufgaben der Eltern...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beistandschaft / 2 Berechtigung zur Antragsstellung

Folgende Personen können einen Antrag auf Beistandschaft stellen: der für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft alleinsorgeberechtigte Elternteil, bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, ein von den Eltern berufener Vormund, werdende Mütter, die in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind und die gesetzlichen Vertreter einer geschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtspflegschaft / Zusammenfassung

Begriff Bei der Amtspflegschaft nimmt das Jugendamt bestimmte personen- oder sachbezogenen Angelegenheiten des Kindes wahr. Der Amtspfleger übernimmt die gesetzliche Vertretung des Kindes für den zugewiesenen Aufgabenbereich. Die Amtspflegschaft wird vom Gericht angeordnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Nach § 55 SGB VIII wird das Jugendamt in d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtspflegschaft / 1 Arten der Pflegschaft

Es gibt verschiedene Arten der Pflegschaft. In der Praxis waren die Ergänzungs- und Ersatzpflegschaft für Minderjährige und die Leibesfruchtpflegschaft für einen gezeugten aber noch ungeborenen Menschen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe am relevantesten. Die bisher in § 1909 Abs. 3 BGB a. F. vorgesehene Möglichkeit der Ersatzpflegschaft entfällt durch die Neuregelun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / K. Ausblick auf Rechtsentwicklungen im Betreuungsrecht

Rz. 202 Das Betreuungsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet der Ausgestaltung durch die Rechtsprechung und dem tatsächlichen Zuwachs der Verfahren bei den Betreuungsgerichten. Derzeit stehen ca. 1,5 Millionen Menschen unter Betreuung, Tendenz steigend. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt. Das gesamte Betreuungsrecht steht wegen seiner Dynamik und ext...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsorge- und Betreuungsrecht

A. Allgemeines[Autor] Rz. 1 Anwaltliche Gebühren sollten für den Mandanten immer transparent sein, dies gilt auch im Vorsorge- und Betreuungsrecht. Der Mandant sollte schon im Rahmen der Erstberatung und bevor er dem Rechtsanwalt das Mandat erteilt über die Höhe der zu erwartenden Anwaltsgebühren informiert und eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.[1] Rz. 2 Im Vorsorge- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreuungsrecht

A. Einleitung[Autor] I. Zweck der Betreuung Rz. 1 Das Institut der Betreuung ist bifunktional: Zum einen sollen Volljährige, die ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht (mehr) selbst besorgen können, vor Gefährdungen ihrer Person oder ihres Vermögens geschützt werden. Darüber hinaus sollen dem Betreuten staatlicher Beistand und Hilfestellung an die Hand gegeben werden. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwaltliche Gebühren sollten für den Mandanten immer transparent sein, dies gilt auch im Vorsorge- und Betreuungsrecht. Der Mandant sollte schon im Rahmen der Erstberatung und bevor er dem Rechtsanwalt das Mandat erteilt über die Höhe der zu erwartenden Anwaltsgebühren informiert und eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.[1] Rz. 2 Im Vorsorge- und Betreuungsrecht s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Auskunfts- und Rechenschaftspflichten nach Ende der Betreuung

I. Schlussrechnung und Rechnungslegung Rz. 168 Bei Beendigung der Betreuung hat der Betreuer dem Betroffenen gegenüber Rechnung zu legen und eine Schlussabrechnung zu erstellen. II. Rechnungslegungsanspruch der Erben? Rz. 169 Reicht der Betreuer diese dann beim Betreuungsgericht ein, fragt sich, ob die Erben des Betroffenen einen zusätzlichen Anspruch auf die Rechnungslegung ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / J. Vermeidungsstrategien einer fremdbestimmten Betreuung

I. Vorsorge-/Generalvollmacht Rz. 176 Zur Vermeidung einer Betreuung ist es sinnvoll, vor Eintritt des Betreuungsfalls eine umfassende Vorsorge- oder Generalvollmacht zu errichten. Liegt eine solche Vorsorgevollmacht vor, hindert diese für die entsprechenden Aufgabenkreise eine Betreuerbestellung.[224] Dies setzt allerdings voraus, dass die Angelegenheiten des Betroffenen dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Volljährige Betroffene

1. Unfähigkeit zur Geschäftsbesorgung Rz. 7 Der zu betreuende Volljährige muss unfähig sein, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen. Diese Unfähigkeit zur Geschäftsbesorgung muss derart krankheitsbedingt sein, dass der Betreute nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen.[14] Unter der freien Willensbestimmung ist die Fähigkeit des Betroffenen zu ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Vermögenssicherung

a) Bankvollmachten, Sperrvermerke, Sammelkonten Rz. 82 In einem zweiten Schritt ist das Vermögen des Betroffenen vom Betreuer zu sichern. Hierzu sind zunächst vordringlich bestehende Kontovollmachten zu widerrufen. Für die Praxis des Betreuers gegenüber Banken stellt sich häufig das Problem, dass die kontoführenden Banken für jede Vermögensverfügung des Betreuers die Vorlage d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Tod des Betreuers

1. Betreuerloser Zeitraum Rz. 157 Stirbt der Betreuer, hat dessen Erbe dies dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen.[211] Verletzt der Erbe des Betreuers seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Gericht schuldhaft und entsteht hierdurch ein Schaden, haftet der Erbe persönlich auf Schadenersatz nach allgemeinen Vorschriften. Die Betreuung selbst endet durch den Tod des Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Die Vermögenssorge

1. Unverzüglich vorzunehmende Handlungen Rz. 81 Zunächst ist der Umfang und Bestand des zu verwaltenden Vermögens festzustellen. Hilfreich sind hierzu Kontoauszüge, Sparbücher und etwaige Steuerbelege des Betroffenen. Eine erste Kontaktaufnahme mit den kontoführenden Banken des Betroffenen sollte unter allen Umständen die Abfrage nach dem Kontostand zum Stichtag (Tag der Betre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / A. Einleitung

I. Zweck der Betreuung Rz. 1 Das Institut der Betreuung ist bifunktional: Zum einen sollen Volljährige, die ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht (mehr) selbst besorgen können, vor Gefährdungen ihrer Person oder ihres Vermögens geschützt werden. Darüber hinaus sollen dem Betreuten staatlicher Beistand und Hilfestellung an die Hand gegeben werden. Er soll also nicht l...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / E. Die wichtigsten Aufgabenkreise des Betreuers

I. Allgemeines Rz. 78 Wegen des Erforderlichkeitsgrundsatzes hat das Gericht den Aufgabenkreis des Betreuers so eng zu fassen, dass keine Angelegenheiten tangiert werden, die der Betreute selbst besorgen kann. Hierdurch entsteht in der sachlichen Ausgestaltung der zu übertragenden Bereiche eine Vielzahl von Differenzierungsmöglichkeiten für das Gericht. Rz. 79 Dabei sind die G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / H. Pflichtverletzungen des Betreuers und dessen Abberufung

I. Entlassung als ultima ratio Rz. 164 Der Betreuer kann während seiner Tätigkeiten Fehler begehen. Seine Entlassung durch das Betreuungsgericht stellt jedoch die ultima ratio, also das letzte Mittel, dar. Auf Pflichtverletzungen des Betreuers hat das Betreuungsgericht unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu reagieren. Es kann ihn zunächst zu einem Beratungsges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 12 Hat eine Sucht- oder sonstige Erkrankung zur Installation einer Betreuung geführt, hat der Betreuer darauf hin zu wirken, die Krankheit so weit als möglich zu beseitigen. Dies kann durch Einleitung geeigneter Rehabilitations- oder Kurmaßnahmen geschehen, sofern die Maßnahme Erfolg versprechend ist. Bei der Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Rehabilitation zur Wieder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Suchterkrankungen

Rz. 10 Schwierig ist die Einordnung von Suchterkrankungen als psychische Krankheiten, welche bei entsprechender Schwere die Einrichtung einer Betreuung ebenfalls begründen können:[19] Das bloße Vorliegen einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit genügt als Voraussetzung für die Anordnung einer Betreuung noch nicht. Hinzukommen muss, dass diese Abhängigkeit Symptom einer vorhande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / II. Notargebühren

Rz. 7 Da der Notar seine Tätigkeit nach dem GNotKG abzurechnen hat, kommt eine Vergütungsvereinbarung – wie bei der Anwaltstätigkeit dringend empfohlen – schon von vornherein nicht in Betracht. Bei der reinen Unterschriftsbeglaubigung des Notars ohne vorherigen Entwurf fällt eine Gebühr gem. KV 25100 GNotKG an. Für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift auf einer privat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / B. Gebühren bei der Gestaltung von Vorsorgeregelungen

I. Anwaltliche Gebühren Rz. 3 Anders als noch nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO fällt die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Errichtung von Urkunden nicht mehr unter die Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG. Von der Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG umfasst wird unter anderem die Mitwirkung bei der Gestaltung von Verträgen. Ob eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG oder aber nur eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Die Gegenbetreuung gemäß §§ 1792, 1799 BGB a.F.

Rz. 50 Neben dem Betreuer konnte vom Betreuungsgericht auch ein Gegenbetreuer bestellt werden (§§ 1908i Abs. 1, 1792, 1799 BGB a.F.). Diese Art der Betreuung wurde insbesondere bei großem Vermögen des Betroffenen vorgenommen. Bestehende Gegenbetreuungen wurden zum 1.1.2023 wirkungslos (Art. 229 § 54 Abs. 2 EGBGB).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / F. Verhaltensanforderungen an den Betreuer

I. Kontakt zum Betroffenen und Dritten Rz. 115 Unabhängig vom jeweiligen Aufgabenkreis verlangt § 1816 Abs. 1 BGB, dass die Betreuung persönlich geführt wird. Dies bedeutet vor allem, dass der Betreuer mit dem Betroffenen Kontakt aufnimmt und den Kontakt zu ihm pflegt. Andernfalls kann der Betreuer den Anforderungen, welche ihm auferlegt werden, nicht gerecht werden. Da der B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Schenkungen durch den Betreuer

a) Schenkungsverbot vs. Genehmigungsvorbehalt nach § 1854 Nr. 8 BGB Rz. 125 Vor der Reform des Betreuungsrechts unterlag der Betreuer dem Schenkungsverbot nach § 1804 BGB a.F. Der Betreuer unterliegt diesem grundsätzlichen Schenkungsverbot nach § 1854 Nr. 8 BGB nicht mehr, da die neu eingeführte Norm aus dem Verbot ein Genehmigungserfordernis statuiert, um eine größere Flexib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Besondere Berufsgruppen

Rz. 140 Wendet der Betroffene einem Betreuer eine Schenkung zu, so ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Betreuer Geschenke unter Umständen nur mit Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers annehmen dürfen. Ist der Betreuer nämlich Angestellter im öffentlichen Dienst oder Beamter, gelten für die Annahme des Schenkungsversprechens § 71 BBG, § 43 BRRG, § 3 Abs. 2 TVöD.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / VI. Aufbewahrung

Rz. 189 Die Betreuungsverfügung ist so aufzubewahren, dass diese unverzüglich bei Eintritt des Betreuungsfalles dem Betreuungsgericht zugeleitet wird. Je nach Bundesland kann eine Betreuungsverfügung auch beim Betreuungsgericht hinterlegt werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Berufsbetreuer

Rz. 55 Üben die Betreuer ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer Berufsausbildung aus, handelt es sich in aller Regel um Berufsbetreuer. Dies können z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Kaufleute usw. sein. Die Bestellung eines Berufsbetreuers ist wiederum nachrangig zur Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers, § 1816 Abs. 5 BGB.[104]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / a) Aufwandspauschale

Rz. 55 Die Aufwandspauschale beträgt seit dem 1.1.2023 425 EUR pro Jahr (davor 399 EUR). Wird die Aufwandspauschale geltend gemacht, müssen dem Betreuungsgericht regelmäßig keine Belege vorgelegt werden. Die Erstattung erfolgt jährlich. Der Anspruch erlischt, wenn der Antrag nicht jeweils bis zum 30.6. des Folgejahres eingereicht wird (Ausschlussfrist!). Bei den Gerichten sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 5. Verjährung der Ermessensvergütung des ehrenamtlichen Betreuers

Rz. 62 Da § 16 Abs. 3 VBVG nur für Berufsbetreuer gilt, unterliegt der Anspruch des nicht berufsmäßigen Betreuers gegen den vermögenden Betreuten auf Vergütung der gewöhnlichen Verjährung, §§ 195, 199 BGB.[50]mehr