Klage wegen USt-Regelungen für Reisebüros

Weil die deutschen Umsatzsteuer-Regelungen für Reisebüros nicht angepasst wurden, hat die EU-Kommission Deutschland jetzt vor dem EuGH verklagt.

Deutschland hat es versäumt, für eine ordnungsgemäße Anwendung der in der MwSt-Richtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates) vorgesehenen Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros zu sorgen und wird deshalb von der EU-Kommission vor dem EuGH verklagt.

Mit der Regelung sollen die MwSt-Vorschriften für Reisebüros, die in der EU Pauschalreisen anbieten, vereinfacht und angepasst werden. Wenn die Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind, müssen alle Reisebüros die Regelung anwenden, der zufolge die Gewinnmarge (Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten des Reisebüros und dem vom Reisenden zu zahlenden Gesamtbetrag ohne MwSt) als MwSt-Bemessungsgrundlage gilt. Ziel der Regelung ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.

Regelung soll nicht nur für Privatkunden gelten

Der EuGH hat im September 2013 in mehreren Urteilen festgestellt, dass diese Sonderregelung nicht nur auf Reiseverkäufe von Reisebüros an privat Reisende, sondern auf Reiseverkäufe an jede Art von Kunden, einschließlich Unternehmen, Anwendung findet. In Deutschland gilt die Regelung derzeit nur für Reiseleistungen, die für Privatpersonen erbracht werden.

Gesamtmargenregelung nicht zulässig

Die deutschen Behörden gestatten den Reisebüros darüber hinaus, für alle Pauschalreisen, die sie während eines Steuerzeitraums erbringen, eine einzige Gewinnmarge anzusetzen. Nach den EU-Vorschriften müssen die Reisebüros die Nettogewinnspanne jedoch für jede Reiseleistung ermitteln. (Die Nettogewinnspanne dient als Maß der Rentabilität und wird über den als Prozentsatz der Einnahmen ausgedrückten Nettogewinn berechnet.) Sie dürfen dagegen keine Gesamtmarge für den gesamten durch die jeweilige Steuererklärung erfassten Zeitraum verwenden.

Kommission beschließt Klage

Die EU-Kommission hat am 24.9.2015 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die deutschen Behörden gerichtet. Da Deutschland es versäumt hat, seine Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen, hat die Kommission beschlossen, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen.

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