Kein Investitionsabzugsbetrag bei formwechselnder Umwandlung

Bei der Besteuerung der offenen Gewinnrücklagen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung wird kein Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt. Das entschied das FG Schleswig-Holstein.

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei der Ermittlung des fiktiven Dividendenanteils nach § 7 Satz 1 i.V.m. § 9 Satz 1 UmwStG aufgrund des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ein Abzug nach § 7g EStG nicht infrage kommt. Das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital der Kapitalgesellschaft ist nicht um einen außerbilanziell gebildeten Investitionsabzugsbetrag (Mehr dazu in Ihrem Produkt Haufe Index 2923556) zu mindern. Ein Revisionsverfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen IV R 1/17 anhängig.

FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 15.9.2016, 4 K 98/15 (Haufe Index 10231893), Mitteilung v. 31.3.2017