BMF: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Die BMF-Schreiben vom 20.12.2012 und vom 9.10.2012 werden geändert.

Änderung des BMF-Schreibens vom 20.12.2012

  • Die Angabe zu Randziffer 23 wird wie folgt gefasst: "Rz. 23 (weggefallen)".

  • Nach Randziffer 57 wird folgende Randziffer 58 eingefügt: "Die Bestimmungen der Randziffern dieses Schreibens zu Ehegatten finden ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 auf Lebenspartner Anwendung."

Änderung des BMF-Schreibens vom 9.10.2012

Nach Randziffer 325 wird folgende Randziffer 326 eingefügt: "Die Bestimmungen der Randziffern dieses Schreibens zu Ehegatten finden ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 auf Lebenspartner Anwendung. Es ist nicht zu beanstanden, wenn ab diesem Zeitpunkt erteilte gemeinsame Freistellungsaufträge aus automationstechnischen Gründen erst mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 berücksichtigt werden."

Das dem BMF-Scheiben als Anlage beigefügte Muster ersetzt das Muster im BMF-Schreiben vom 9.10.2012. Bereits gedruckte Muster der Freistellungsaufträge können noch bis zum 30.6.2014 weiter verwendet werden.

BMF, Schreiben v. 31.7.2013, IV C 1 - S 1910/13/10065 :001