All dies zeigt, es ist dringend angeraten, dass der Gesetzgeber sich einmal grundsätzlich darüber Gedanken macht, ob das Pflichtteilsrecht nicht reformiert oder aber komplett ersetzt werden kann. Reinhard Zimmermann, zwischenzeitlich emeritierter Direktor am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, hat mit seiner Arbeitsgruppe hierfür nicht nur die Grundlagen erarbeitet, sondern gleich einen in den einzelnen Normen ausgearbeiteten, konkreten Reformvorschlag unterbreitet. Dieser ist als Gemeinschaftswerk von Reinhard Zimmermann, Franz Bauer, Martin Bialluch, Andreas Humm, Lisa-Kristin Klapdor, Ben Köhler, Jan Peter Schmidt, Philipp Scholz und Denise Wiedemann unter dem Titel "Zwingender Angehörigenschutz im Erbrecht, Ein Reformvorschlag" bei "Mohr Siebeck" erschienen.

Der Vorschlag ist radikal. Der komplette Abschn. 5. "Pflichtteil" des fünften Buches des BGB "Erbrecht", also die §§ 23032338 BGB, wird gestrichen. Stattdessen sollen nach dem Tod des Erblassers zwingende Ansprüche gegen Erben nur Angehörigen zustehen, die einen Unterhaltsbedarf haben. Der Kern der Neuregelungen findet sich daher auch im Unterhaltsrecht des BGB. So sollen Unterhaltsansprüche in Zukunft generell passiv vererblich sein, also anders als de lege lata nach § 1615 BGB, nicht mehr grundsätzlich automatisch mit dem Tod des Verpflichteten erlöschen.

Das komprimierte Buch (einschließlich Literaturverzeichnis und Rechtsprechungsverzeichnis 140 Seiten) bietet in seinem 1. Teil "Hintergrund" nach der Vorbemerkung die historisch-vergleichende Orientierung und Grundlagen. Herzstück des Bands ist der 2. Teil "Der Reformvorschlag mit Kommentar", in dem die konkreten Normen des Reformvorschlags ausformuliert und jeweils im Einzelnen kommentiert werden. Im "Anhang" finden sich dann noch einmal – leserfreundlich – "Die vorgeschlagenen Normen im Überblick".

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