Reinhard Zimmermann, zwischenzeitlich emeritierter Direktor am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, hat mit seiner Arbeitsgruppe einen radikalen Reformvorschlag zur Abschaffung des Pflichtteilsrechts in seiner jetzigen Form vorgelegt. Stattdessen sollen künftig nur Angehörigen, die einen Unterhaltsbedarf haben, zwingende Ansprüche zustehen. Diese sollen dann aber passiv vererblich sein, also auf die Erben als Verbindlichkeit übergehen. Der Beitrag stellt den im Einzelnen als Gesetzestext ausformulierten Vorschlag vor und diskutiert diesen kritisch.

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