Das OLG Celle[1] hat einen Entscheidungsleitsatz verwendet, um deutliche Kritik zu äußern. Der erkennende Senat des OLG Celle nimmt hierbei einen, für sich genommen, nicht OLG würdigen Sachverhalt zum Anlass, um grundlegende Kritik an der Vorgehensweise der niedersächsischen Justiz zu üben.

Der niedersächsische Landesgesetzgeber hatte, wie viele Justizverwaltungen der übrigen Bundesländer ebenfalls, von der Möglichkeit in § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 RPflG Gebrauch gemacht und die funktionelle Zuständigkeit in Nachlasssachen weitgehend auf den Rechtspfleger[2] übertragen.

[1] BeckRS 2023, 14432; ErbR 2023, 808 m. Anm. Riemer; FGPrax 2023, 171 m. Anm. Bestelmeyer; ZEV 2023, 600 m. Anm. Lamberz; Roth, NJW-Spezial 2023, 455.
[2] Aus Vereinfachungsgründen im generischen Maskulinum formuliert.

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