Beschlussmuster: Durchführung von energetischen Maßnahmen und deren Finanzierung, insbesondere Aufnahme eines KfW-Förderdarlehens

TOP XY Durchführung energetischer Maßnahmen, Finanzierung und Abschluss eines KfW-Förderdarlehens

  1. Die Wohnungseigentümer haben in der Wohnungseigentümerversammlung vom ______ zu TOP XX die Durchführung energetischer Maßnahmen beschlossen. Hierzu wurden Angebote eingeholt.

    1. Die Wohnungseigentümer beschließen auf Grundlage des Angebots der Firma ________ vom ______ folgende Maßnahmen: ____________ [Nennung der konkreten Maßnahmen]

      Die Kosten dieser Maßnahmen belaufen sich auf ca. ________ EUR.

    2. Daneben entstehen Kosten für:

      Energieberatung ____________: _________ EUR

      Architekt ____________: _________ EUR

      Statiker ____________: _________ EUR

      ............ ____________: _________ EUR

      ............ ____________: _________ EUR

      Diese Kosten belaufen sich auf insgesamt ca. ________ EUR

    3. Die Gesamtkosten der Maßnahmen zu TOP XX 1a) und 1b) belaufen sich auf ca. __________ EUR.
  2. In der Wohnungseigentümerversammlung vom ______ zu TOP XX wurden ausführlich die Möglichkeiten der Finanzierung unter Berücksichtigung der bestehenden Erhaltungsrücklage, der Erhebung einer Sonderumlage und einer Darlehensaufnahme besprochen.

    Die Wohnungseigentümer beschließen die Finanzierung der unter TOP XY 1c) genannten Gesamtkosten wie folgt:

    1. Erhaltungsrücklage

      Die Erhaltungsrücklage beläuft sich zum Stichtag ______ auf _______ EUR. Unter Berücksichtigung notwendigen anderweitigen Erhaltungsbedarfs sowie des Erhalts einer eisernen Reserve in Höhe von _______ EUR werden Mittel in Höhe von _______ EUR für die in Ziff. 1 beschlossenen Maßnahmen umgewidmet. Der Verwalter wird diesen Betrag vom Festgeldkonto auf das Girokonto der Gemeinschaft umbuchen.

    2. Sonderumlage

      Die in Ziff. 1 beschlossenen Maßnahmen werden in Höhe von _______ EUR durch eine Sonderumlage finanziert. Gemäß § __ der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft vom ______ erfolgt die Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Miteigentums unter sämtlichen Wohnungseigentümern nach Miteigentumsanteilen. Auf die einzelnen Sondereigentumseinheiten entfallen insoweit folgende Kosten:

      Wohnung Nr. 1: ________ EUR

      Wohnung Nr. 2: ________ EUR

      Wohnung Nr. 3: ________ EUR

      (...)

      [Alternativ: Die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Beiträge werden nach Miteigentumsanteilen verteilt und sind im Einzelnen in einer entsprechenden Anlage aufgelistet, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.]

      Die Beiträge sind bis zum ______ dem gemeinschaftlichen Girokonto anzuweisen. Wohnungseigentümer, die ein Lastschriftmandat erteilt haben, sorgen bitte zum Zeitpunkt der Fälligkeit für eine ausreichende Kontendeckung.

    3. Darlehensaufnahme: KfW-Förderdarlehen

      aa)

      Darlehen

      In Höhe von ______ EUR wird zur Finanzierung der in Ziff. 1 beschlossenen energetischen Maßnahmen ein KfW-Förderdarlehen "Programm ________" über die ________- Bank beantragt.

      Die Eckpunkte nebst Konditionen dieses Förderdarlehens wurden den Wohnungseigentümern mit dem Einladungsschreiben zu dieser Wohnungseigentümerversammlung übermittelt. Die Konditionen können auch tagesaktuell unter www.______-bank.de abgerufen werden. Die endgültigen Konditionen stehen erst nach Antragstellung und Zusage durch die KfW fest.

      Es gelten aktuell folgende Konditionen (Stand ______ [Datum]:

       
      Auszahlung: ____ %
      Sollzins (Effektivzins) p. a. ____ % (____ %)*)
      Zinsbindung: ___ Jahre
      Laufzeit: ___ Jahre
      Tilgungsfreie Anlaufzeit: ___ Monate**)
      Bereitstellungszins: ____ %
      (...) (...)

      *) Erhöht sich der Sollzins (Effektivzins) in der Zeit zwischen Beschlussfassung und Darlehenszusage um mehr als ___ %, ist über die Darlehensaufnahme erneut zu beschließen.

      **) In der Anlaufzeit sind Sollzinsen aus dem ausbezahlten Darlehensbetrag zu bezahlen. Nach Ende der Anlaufzeit erfolgt die Tilgung innerhalb der Laufzeit in gleichbleibenden Annuitätsraten.

      Am Ende der Laufzeit ist das KfW-Förderdarlehen getilgt.

      Zins und Tilgung (Kreditraten) werden über das Hausgeld aufgebracht. Im Wirtschaftsplan wird eine entsprechende Kostenposition ausgewiesen.

      bb)

      Haftung

      Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haftet für die Verbindlichkeiten aus diesem KfW-Förderdarlehen. Daneben haftet jeder einzelne Wohnungseigentümer gem. § 9a Abs. 4 WEG unmittelbar, der Höhe nach anteilig beschränkt auf seinen jeweiligen Miteigentumsanteil.

      Gerät ein Wohnungseigentümer mit der Zahlung des Hausgelds in Verzug, ist der Verwalter zur Erfüllung der geschuldeten monatlichen Zahlungen an die Bank für einen Zeitraum von längstens 3 Monaten befugt, entsprechende Mittel aus der Erhaltungsrücklage zu entnehmen. Bleibt der Wohnungseigentümer darüber hinaus säumig, ist unverzüglich eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Im Innenverhältnis besteht eine Nachschusspflicht der anderen Wohnungseigentümer.

      cc)

      Ermächtigung des Verwalters

      Der Verwalter wird gemäß § 27 Abs. 2 WEG ermächtigt, namens und in Vollmacht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der ____-Bank und der KfW einen Antrag ...

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