Rn 7

In lichten Intervallen errichtete Verfügungen sind wirksam. Auch Bewusstseinsstörungen führen nicht ohne weiteres zur Testierunfähigkeit, wenn noch Einsichtsfähigkeit nach IV vorliegt. Bei schwerer Demenz können lichte Intervalle praktisch ausgeschlossen sein (vgl München ZEV 13, 504 [OLG München 01.07.2013 - 31 Wx 266/12]).

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