rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Auflösung eines Hauptpersonalrats und Ausschlusses von Mitgliedern

 

Verfahrensgang

VG Mainz (Beschluss vom 19.07.1978; Aktenzeichen 5 PV 10/78)

 

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3) gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Mainz – Fachkammer für Personalvertretungssachen (Land) – vom 19. Juli 1978 – 5 PV 10/78 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

I.

Der Antragsteller, eine bei dem beteiligten Hauptpersonalrat vertretene Gewerkschaft, begehrt die Auflösung des Hauptpersonalrats, hilfsweise den Ausschluß der Beteiligten zu 2) und 3), die beide dem Hauptpersonalrat – der Beteiligte zu 2) als Vorsitzender und der Beteiligte zu 3) als Vorstandsmitglied – angehören, und zwar aufgrund folgenden Sachverhalts:

Im Zusammenhang mit den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz führte der Antragsteller im Januar 1978 eine Flugblattaktion durch. In rund 80.000 Flugblättern wandte er sich an die Eltern der rheinland-pfälzischen Schüler und führte unter anderem aus: Die Schulklassen seien überfüllt. Für den Abbau der Klassenstärke und des Schulstresses fehlten mindestens 5.000 Lehrer. Die GEW habe nachgewiesen, daß auch im Jahre 1990 – trotz der Rückläufigkeit der Schülerzahlen und bei Einstellung aller ausgebildeten Lehrer – noch Lehrer fehlten, um die fälligen Maßnahmen zur Verbesserung des Schulwesens durchzuführen. Die Unterrichtsausfälle seien alarmierend. Von dem in ministeriellen Richtlinien vorgesehenen Unterricht seien 1976/77 an den berufsbildenden Schulen 10,5 % des Unterrichts ausgefallen. Zur Behebung des Unterrichtsausfalls fehlten insgesamt 2.238 Lehrer, an den berufsbildenden Schulen 359 Lehrer. Weitere 1.000 Lehrer fehlten für den Unterricht, der durch Erkrankung, Mutterschafts- und anderen Urlaub sowie ähnliche Anlässe ausfalle. Die Landesregierung sehe in dem Entwurf für den Haushaltsplan 1978/79 vor, die Mittel zur Bezahlung des nebenamtlichen, nebenberuflichen oder durch Mehrarbeit erteilten Unterrichts zu erhöhen. Dies sei ein falscher Weg. Zur Erteilung des Unterrichts müßten junge Lehrer eingestellt werden. Die Grund- und Hauptschulen würden benachteiligt, indem statt der 42 Lehrerwochenstunden je Hauptschulklasse nur 38 zugebilligt würden.

Zu diesem. Flugblatt nahm am 08. Februar 1978 der Beteiligte zu 3) auf einem Briefbogen des beteiligten Hauptpersonalrats wie folgt Stellung:

„Wichtige Mitteilung an alle Studienreferendare

Stellen für berufsbildende Schulen im Doppelhaushalt 1978/79 durch Flugblattaktion der GEW gefährdet?

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Unser gemeinsamer Kampf um mehr Planstellen hat Erfolg gehabt.

Die Landesregierung hat dem Landtag vorgeschlagen, für die berufsbildenden Schulen 480 Stellen zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Nach diesem Vorschlag könnten in diesen beiden Jahren alle Bewerber auf volle Stellen übernommen werden, sofern der Landtag zustimmt, was bis heute als sicher galt.

Seit der groß angelegten Flugblattaktion der GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft im DGB) sind wir uns dessen nicht mehr sicher.

Durch einen „Aufruf” der GEW an die Eltern der rheinland-pfälzischen Schüler ist die nachweislich falsche Behauptung verbreitet worden, der Lehrermangel an berufsbildenden Schulen betrage nur 359 Lehrer. (Die regierungsmtl. Dokumentation Nr. 27 des KM beziffert für 1978/79 unseren Berufsschullehrerbedarf mit 4.900 Lehrern).

Die Absicht der GEW ist u.E. eindeutig: Es sollen Planstellen umverteilt werden auf Kosten der Berufsschule zugunsten der Grund- und Hauptschulen.

Wir halten es für eine ganz miese Gewerkschaftspolitik, wenn tatsächlich auf dem Rücken unserer Auszubildenden, insbesondere auch auf Kosten vieler arbeitsloser Jugendlichen, der schulpolitische Kampf um das bildungspolitisch umstrittene 10. Hauptschuljahr ausgetragen werden sollte.

In dem Flugblatt der GEW werden die Eltern aufgefordert, Druck auf den Landtag auszuüben, insbesondere auf die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir können und werden einer solchen Entwicklung nicht tatenlos zusehen.

Deshalb bitten wir Euch, liebe Kollegen, eine solche Politik – auch in Ihrem eigenen Interesse – zu bekämpfen.

Berufen Sie Personalversammlungen ein!

Schreiben Sie an Ihre Landtagsabgeordneten, sprechen Sie mit ihnen!

Helfen Sie, einen bildungspolitischen Skandal zu verhindern!

Die berufsbildenden Schulen müssen bei den Stellenberatungen des Landtags höchste Prioritätsstufe behalten!!!

Mit freundlichem Gruß i.V. (Unterschrift des Beteiligten zu 3)

PS. Zwischenzeitlich hat der Deutsche Beamtenbund zu der Flugblattaktion der GEW eine Erklärung abgegeben. Wir fügen diese Stellungnahme bei.”

Bei der im Schreiben vom 08. Februar 1978 erwähnten Erklärung des Deutschen Beamtenbunds handelt es sich um den Nachrichtendienst Nr. 3/1978 vom 20. Januar 1978. Die Erklärung ist mit „Deutscher Beamtenbund; Berufsschullehrer sprechen von Skandal” überschrieben. Auf ihren Inhalt wird Bezug...

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