Leitsatz

Stromkunden können vom Netzbetreiber Schadensersatz verlangen, wenn ihre Elektrogeräte durch Überspannung beschädigt werden. Einen Teil des Schadens müssen sie aber selbst tragen.

 

Sachverhalt

Ein Stromkunde verlangt vom Netzbetreiber Schadensersatz wegen eines Überspannungsschadens. Nach einer Störung im Stromnetz und einem Stromausfall trat im Hausnetz des Kunden eine Überspannung auf. Hierdurch wurden mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt, sodass ein Schaden von rund 2.800 EUR entstand. Ursache der Überspannung war die Unterbrechung zweier Leiter in der Nähe des Hauses des Kunden.

Der Netzbetreiber muss für den überwiegenden Teil des Schadens aufkommen. Grundlage hierfür ist die verschuldensunabhängige (Gefährdungs-)Haftung nach § 1 Abs. 1 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Elektrizität ist ein Produkt i.S.d. Gesetzes. Dieses war wegen der Überspannung fehlerhaft und hat dadurch einen Schaden an den Elektrogeräten verursacht.

Der Netzbetreiber war auch Hersteller des fehlerhaften Produkts Elektrizität, da er für die Transformation des Stroms auf die Niederspannung der Abnehmer verantwortlich war.

Mit der Lieferung des Stroms an den Kunden hat der Netzbetreiber das fehlerhafte Produkt in den Verkehr gebracht.

Der Kunde muss allerdings eine Selbstbeteiligung am Schaden von 500 EUR tragen (§ 11 ProdHaftG).

 

Link zur Entscheidung

BGH, Urteil vom 25.02.2014, VI ZR 144/13.

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