Die Erhebung, Ablage und Weitergabe von Daten ist nur dann zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage die Verarbeitung erlaubt. Vor allem folgende Rechtsgrundlagen können gemäß § 6 DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten herangezogen werden:

  • Vertragserfüllung, das heißt, wenn die Verarbeitung für die Erfüllung des Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist und die Person, deren Daten verarbeitet werden, Vertragspartner ist oder werden soll.
  • Berechtigte Interessen, das heißt, wenn die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des verantwortlichen Vermieters oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht schutzwürdige Interessen der Person, deren Daten verarbeitet werden sollen, dem entgegenstehen.
  • Rechtspflicht, das heißt, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des verantwortlichen Vermieters erforderlich ist.

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