Kernelement des Eckpunktepapiers ist die künftige Berechnung des Kindesunterhalts bei substanzieller Mitbetreuung durch den anderen Elternteil unterhalb der Schwelle des paritätischen bzw. symmetrischen[4] Wechselmodells. Durch die angedachten Änderungen soll die Betreuung minderjähriger Kinder durch beide Eltern weiter gefördert und die hiermit zusammenhängenden finanziellen Lasten fairer verteilt werden. Die substanzielle Mitbetreuung durch den anderen Elternteil ordnet das Eckpunktpapier einem neuen Betreuungsmodell zu, dem sog. asymmetrischen Wechselmodell, welches näher definiert wird. Das Eckpunktepapier sieht für das asymmetrische Wechselmodell eine gesonderte Berechnungsweise vor, welche deutlich von der bislang praktizierten Unterhaltsberechnung bei Wahrnehmung eines ausgedehnten Umgangsrechts abweicht.

[4] So die Bezeichnung im Eckpunktepapier.

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