Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz Nr. 4/2024 vom 16.1.2024

Einführung

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat heute zwei Eckpunktepapiere zur Modernisierung des Familienrechts veröffentlicht: ein Eckpunktepapier zur Reform des Kindschaftsrechts mit Vorschlägen für neue Regeln im Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht sowie ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts.

Insbesondere Kinder in Trennungsfamilien, Patchwork- und Regenbogenfamilien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften sollen von den vorgeschlagenen Neuregelungen profitieren.

Hierzu erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

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Zitat

"Wir brauchen einen Modernisierungsschub in Deutschland – auch im Familienrecht. Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Unser Familienrecht hinkt dieser Realität hinterher. Den Preis dafür zahlen Eltern und Kinder: Vielen macht das Familienrecht das Leben unnötig schwer."

Wir sind als Bundesregierung mit dem Versprechen angetreten, unser Familienrecht an die Anforderungen der Gegenwart anzupassen. Und wir halten Wort: Die Reform des Namensrechts steht kurz vor dem Abschluss. Für die Reform des Unterhaltsrechts habe ich bereits einen konkreten Vorschlag vorgelegt. Mit den Vorschlägen zur Reform von Abstammungsrecht und Kindschaftsrecht folgen jetzt die nächsten wichtigen Schritte.

Bei der Reform des Kindschaftsrechts geht es uns vor allem um Trennungs- und Patchworkfamilien. Heute wollen viele Eltern ihre Kinder nach einer Trennung partnerschaftlich betreuen. Wir wollen, dass das Recht Eltern dabei unterstützt – und ihnen mehr Freiraum lässt für die Vereinbarung von Lösungen, die für sie und ihre Kinder passen. Außerdem wollen wir die Rechtsposition von Kindern stärken und den Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren verbessern: Expertinnen und Experten mahnen das seit vielen Jahren an.

Mit der Reform des Abstammungsrechts wollen wir die bestehende Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Paaren und ihren Kindern beseitigen. Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die in eine Partnerschaft von Mann und Frau geboren werden. Sie sollen von Geburt an beide Frauen als Eltern haben können. Mit der Reform wollen wir außerdem mehr Rechtssicherheit für Samenspenden schaffen. Und wir wollen die Rechtsposition von leiblichen Vätern stärken, die als rechtliche Väter Verantwortung für ihr Kind übernehmen möchten. Auch wollen wir das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer eigenen Abstammung stärken. An bewährten Grundsätzen des geltenden Rechts werden wir dabei festhalten: Auch künftig wird die Frau, die das Kind geboren hat, immer Mutter des Kindes sein. Und auch künftig gilt: Ein Kind kann nur zwei rechtliche Eltern haben.

Uns geht es um eine Anpassung des Rechts an die soziale Wirklichkeit, wie sie Wissenschaft und Praxis seit vielen Jahren fordern. Das Kindeswohl steht bei uns an allererster Stelle. Unser Ziel ist ein Familienrecht für alle: ein Familienrecht, das für alle Familienformen die passenden Regeln bietet – und keine Familienform benachteiligt.“

I. Das Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts

Das Abstammungsrecht bestimmt, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind. Es soll in verschiedener Hinsicht fortentwickelt werden. Bewährte Grundsätze des geltenden Rechts bleiben dabei erhalten. So soll ein Kind auch künftig nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben können (Zwei-Eltern-Prinzip). Auch wird die Frau, die das Kind geboren hat, auch künftig stets rechtliche Mutter des Kindes sein. Ferner bleibt es dabei, dass rechtlicher Vater auch künftig ist, wer bei Geburt mit der Mutter verheiratet ist, wer die Vaterschaft anerkennt oder wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist.

Vorgesehen sind insbesondere folgende Neuerungen:

Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren und verschiedengeschlechtlichen Paaren: Wenn ein Kind in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren wird, soll die Partnerin der Frau, die das Kind geboren hat, künftig ebenfalls ohne Adoptionsverfahren Mutter des Kindes werden können. Für sie soll insoweit das Gleiche gelten wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren für den männlichen Partner der Frau, die das Kind geboren hat. Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden – so wie auch ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann.
Mehr Rechtssicherheit für Samenspenden durch Elternschaftsvereinbarungen: Vor Zeugung eines Kindes soll vereinbart werden können, wer neben der Frau, die das Kind geboren hat, Vater oder Mutter des Kindes werden soll. Dadurch soll insbesondere bei privaten Samenspenden (sog. Becherspenden) frühzeitig eine rechtssichere Eltern-Kind-Zuordnung ermöglicht werden.
Stärkung der Rechtsposition...

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