Künstliche Intelligenz wie ChatGPT werfen urheberrechtlichen Fragestellungen auf. Höchste Zeit, sich damit auseinanderzusetzen.

Hierbei sind drei urheberrechtliche Themenkomplexe zu unterscheiden:

Erstens die Frage nach der urheberrechtlichen Bewertung im Hinblick auf die in die KI eingespeisten Daten, der sog. Input.

Zweitens die Frage, wer Urheber der mittels KI generierten Ergebnisse ist oder anders gefragt, ob und unter welchen Voraussetzungen Bilder und Texte trotz des Einsatzes von KI eine kreative Leistung desjenigen sein können, der die KI einsetzt.

Drittens ist schließlich zu untersuchen, ob durch KI generierte Werke eventuell in bestehende Urheberrechte eingegriffen wird.

 

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