Rz. 186
Bei krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit ist i.d.R. ohne weiteres von einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen auszugehen.[448] Diese Voraussetzung muss das ArbG feststellen. In der Regel ist das Gutachten eines Arbeitsmediziners einzuholen, wenn der Arbeitnehmer die dauernde Leistungsunfähigkeit bestreitet und dem Gericht die erforderliche Sachkunde fehlt.[449] Die Gewährung einer befristeten Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsunfähigkeit kann eine Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen.[450] Dem steht nicht entgegen, dass das Arbeitsverhältnis nach tariflichen Regelungen (z.B. § 33 Abs. 2 S. 6 TVöD) während dieser Zeit ruht.[451] Ist der Arbeitnehmer tariflich ordentlich unkündbar, kommt eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist in Betracht, wenn auch kein freier leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist.[452] Von einer dauernden Leistungsunfähigkeit ist auch dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer alkoholabhängig ist und Entziehungskuren keinen Erfolg gezeigt haben.[453]
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