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Muster 12.3: Pflichtangaben für ein Impressum

 

Muster 12.3: Pflichtangaben für ein Impressum

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

Sie baten mich, die gesetzlichen Pflichtangaben für ein Impressum auf Ihrer Webseite zu überprüfen und ggf. zu ergänzen.

1. Wie und wo muss ein Impressum platziert sein?

Ein Impressum muss auf den jeweiligen Seiten:

immer verfügbar sein,
leicht erkennbar (nennen Sie den Link deshalb ausschließlich "Impressum"),
sofort zugänglich sein; d.h. es muss von jeder (Unter)Seite durch maximal zwei Klicks erreichbar sein.

Das Impressum muss neben der Unternehmenswebseite auch auf allen anderen Geschäftsseiten und Social-Mediaplattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Xing, Amazon, eBay) oder E-Mail-Newslettern vorgehalten werden.

2. Was droht bei Verstößen?

Bei Verstößen können Bußgelder drohen und es kann zu Abmahnungen von Mitbewerbern oder qualifizierten Einrichtungen aus dem Bereich der Wirtschaft oder des Verbraucherschutzes kommen. Daher sollten Sie stets darauf achten, dass Ihre Webangebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

3. Gesetzliche Pflichtangaben

Die Pflichtangaben ergeben sich zunächst aus § 5 TMG.

Ein Impressum muss mindestens die folgenden Angaben (sofern für Sie einschlägig) beinhalten:

Angabe des vollständigen Namens bzw. der vollständigen Firma; bei juristischen Personen noch die Rechtsform und den/die Vertretungsberechtigten.
Eine ladungsfähige Anschrift – bitte beachten Sie, dass ein Postfach nicht als ausreichend angesehen wird.
Kontaktdaten: Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist zwingend, die Angabe einer Telefon- oder Fax-Nummer ist freiwillig.
Soweit Ihre auf der Webseite vorgestellte Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf, müssen Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen (z.B. Immobilienmakler oder zulassungspflichtiges Handwerk).
Bei einer Eintragung im Handels-/Vereins-/Partnerschafts-/oder Genossenschaftsregister ist das Register und die Registernummer anzugeben.
Angabe der Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Bei besonders reglementierten Berufen bedarf es der Angabe der Kammer, Berufsbezeichnung und des Staats, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, und ein Verweis auf die berufsständischen Regelungen. Es handelt sich dabei in der Regel um sog. freie Berufe, wie z.B. Steuerberater oder Rechtsanwälte, Ärzte, Tierärzte, Apotheker, Wirtschaftsprüfer etc.
Sollte sich Ihr Unternehmen in Liquidation befinden, sind weitere Angaben erforderlich.
Sollten Sie einen audiovisuellen Mediendienst anbieten, ist die Angabe des Mitgliedstaats erforderlich, der das sog. Sitzland des Mediendienstes ist oder als Sitzland gilt, sowie der zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.

Regelmäßig sind noch folgende Angaben zu machen über:

den Namen und die Anschrift des inhaltlich Verantwortlichen, falls sog. journalistisch-redaktionelle Inhalte (z.B. bei Blogs oder Newslettern);
einen Hinweis auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS), sofern verbindliche Verträge über die Website mit Verbrauchern abgeschlossen werden;
die Hinweise zum Datenschutz auf Ihrer Webseite in Form einer Datenschutzerklärung.

Neben der Pflicht zur Bereitstellung eines Impressums und den o.g. Angaben können noch weitere Pflichtangabe und gesetzliche Vorgaben für Ihre Webseite bestehen.

Bitte lassen Sie mir die oben genannten Informationen zukommen. Nach deren Erhalt werde ich diese auf Vollständigkeit überprüfen und mit der Erstellung des Impressums für Ihre Webseite beginnen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

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