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Rechtsanwaltsfachangestellte füllen die Mahnanträge online aus bzw. beantragen die Durchführung des Mahnverfahrens im elektronischen Verfahren und prüfen ihrerseits, ob alle Voraussetzungen für das Mahnverfahren erfüllt sind. Außerdem bearbeiten sie die eingehenden Antragsmonierungen des Mahngerichts. Ist die Zweiwochenfrist nach Zustellung des Mahnbescheides abgelaufen, beantragen sie selbstständig den Vollstreckungsbescheid, wenn kein Widerspruch des Antragsgegners eingegangen ist.

→ Einen genauen Überblick über das Mahnverfahren enthält § 20 im Abschnitt über das Zivilprozessrecht unter § 20 Rdn 7 ff.

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