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Interesse eines wirtschaftlichen Kanzleibetriebes ist es, die Mitarbeiter an den Stellen einzusetzen, die ihrer Qualifikation entsprechen. Dies fördert zum einen die Motivation des Mitarbeiters, der nicht nur "stumpfsinniger" Tätigkeit ausgesetzt ist, sondern sich gefordert fühlt. Es spart daneben auch erhebliche Kosten. Wenig sinnvoll ist es beispielsweise, Rechtsanwaltsfachangestellte über große Teile ihrer Arbeitszeit mit dem Einsortieren von Ergänzungslieferungen, Botengängen oder Ablegen von Akten zu beschäftigen, da dies Tätigkeiten sind, die auch von ungelernten – und daher geringer bezahlten – Kräften (z.B. vom Studentenservice) erbracht werden können.

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