Diskussion um deutschen Arbeitnehmerdatenschutz nach EuGH-Urteil

In die immer wieder aufkeimende Diskussion über ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ist erneut Bewegung gekommen. Seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Ende März 2023 bestehen erhebliche Zweifel, ob der deutsche Arbeit­­nehmer­datenschutz mit Europarecht in Einklang gebracht werden kann.  

Für den deutschen Gesetzgeber besteht aufgrund der EuGH-Rechtsprechung Handlungsbedarf. Der EuGH hat sich in der jüngeren Vergangenheit zu einigen in der Praxis strittigen datenschutzrechtlichen Fragen geäußert. Diese Entscheidungen sind zwar nicht unmittelbar im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen ergangen. Die vom EuGH aufgestellten Grundsätze müssen jedoch auch im Arbeitsverhältnis berücksichtigt werden.

EuGH zum deutschen Beschäftigtendatenschutz

In seiner Entscheidung vom 30. März 2023 (Rechtssache C-34/21) hat sich der EuGH mit einer Regelung des hessischen Landesdatenschutzrechts auseinandergesetzt. Diese Regelung ähnelt § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG, und damit einer der zentralen Vorschriften des deutschen Beschäftigtendatenschutzes, sehr stark.

Der Entscheidung des EuGH lag ein Sachverhalt aus dem hessischen Schulalltag zugrunde. Konkret wurde während der Corona-Pandemie der Präsenzunterricht per Live-Stream an nicht anwesende Schüler übertragen. Dies erfolgte ohne Einwilligung der Leh...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
Personalmagazin 9/2023

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Schlagworte zum Thema:  Datenschutz, Datenschutz-Grundverordnung