Advertorial: Wichtige Kriterien für die Bezahlkarte

Bei der Bezahlkarte für Asylbewerber gibt es zahlreiche Anforderungen, die von den Kartenanbietern in unterschiedlicher Ausprägung erfüllt werden. Aber wie reduzieren Sie als Behörde das Risiko von technischen Problemen oder Verzögerungen und worauf achten Sie bei der Wahl des Bezahlkartenanbieters?

Erfahrung und stete Optimierung

Eine reibungslose Einführung der Bezahlkarte kann in erster Linie mit einem System gewährt werden, das bereits erprobt und dessen Kinderkrankheiten schon behoben wurden. Langjährige Erfahrung eines Kartenanbieters und der dadurch bereits erfolgte Austausch mit Kunden und Kartennutzern führen dazu, dass sich die Karte, die App und die Portale stetig weiterentwickelt haben und inzwischen mehr Benutzerfreundlichkeit bieten können als neu entwickelte Systeme.

Technisch auf eigenen Beinen

Eine schnelle Abwicklung und flexible Anpassungen in den Portalen und Karteneinstellungen machen insbesondere Kartenanbieter möglich, die technisch selbständig und nicht auf externe Dienstleister angewiesen sind. Ein Fintech-Unternehmen mit den entsprechenden Programmierfähigkeiten, wie z. B. givve®, kann sämtliche Einstellungen in den Karten, etwa die regionale Gültigkeit oder das Abhebelimit schnell und selbständig vornehmen und bietet somit eine enorme Flexibilität. Zudem kann es für viele Behörden von großem Vorteil sein, wenn der Kartenanbieter neben dem Verwaltungsportal die Möglichkeit anbietet, die Verwaltung im eigenen Fachverfahren (z. B. LÄMMkom und Prosoz) durch eine API-Schnittstelle vorzunehmen.

Auch bei der Aufladung der Karten mit Guthaben gibt es Unterschiede bei den Anbietern. Während es teilweise nötig ist, für jede Karte eine eigene IBAN zu verwenden, können bei einigen Kartenanbietern die Karten mit einer einzigen IBAN per Überweisung aufgeladen werden, was den Aufwand für die Behörde deutlich reduziert, weil nur ein Zahlungsempfänger hinterlegt werden muss.

Transparenz und Ehrlichkeit

Werte wie Transparenz und Ehrlichkeit sollten nicht verhandelbar sein. Das bedeutet, dass auch Problemfälle durch den Kartenanbieter offengelegt und Kosten transparent kommuniziert werden sollten. Besteht eine Vertragsbindung oder können Sie jederzeit zurücktreten? Sind Karten ohne Mindestabnahme bestellbar und ein Pilotprojekt in kleinem Umfang möglich, um die Umstellung auf Bezahlkarten zunächst auszutesten? Dies erhöht das Vertrauen in das Unternehmen und begrenzt das Risiko für die Behörde.

Keine Stigmatisierung von Asylbewerbern

Aufgrund der großen Medienpräsenz der Bezahlkarten sind viele Bezahlkartendesigns bereits in der Öffentlichkeit bekannt. Asylsuchende können deshalb an der Kasse anhand dieser Karten als Leistungsempfänger identifiziert werden. Ein individuelles Kartendesign schützt die Asylbewerbenden hingegen vor Stigmatisierung. Kann das Design geändert werden, nachdem es in den Medien präsent war? Oder können gar von ein und derselben Behörde verschiedene Kartendesigns verwendet werden?

Persönliche Karte erhöht die Akzeptanz

Um Karten möglichst günstig anbieten zu können, werden diese teilweise massenhaft produziert, können aber nicht mit Namen der Asylsuchenden bedruckt werden. In einigen Fällen, wenn Asylsuchende sehr kurzfristig mit Guthaben versorgt werden müssen, ist es durchaus sinnvoll, in den Behörden unpersonalisierte Karten, die bereits mit einem Guthaben aufgeladen sind, auf Vorrat zu deponieren und direkt aushändigen zu können. Im Allgemeinen erscheint es jedoch sinnvoller, die Karten individuell mit Namen der Asylbewerbenden zu bedrucken, da eine persönliche individuelle Karte den emotionalen Wert für den Leistungsempfänger und das Vertrauen in die Behörden erhöhen könnte. Das dürfte zu einer größeren Akzeptanz der Bezahlkarte führen als eine Karte aus der Massenproduktion. Idealerweise gibt es, wie beim Anbieter givve®, sowohl die Möglichkeit, unpersonalisierte Karten, die bereits mit einem Guthaben aufgeladen sind, auf Vorrat zu bestellen als auch Karten mit Namen der Leistungsempfänger prägen zu lassen.

Keine Gebühren für die Leistungsempfänger

Eine Barabhebung am Geldautomaten ist mit Gebühren verbunden. Diese Gebühr wird von der Behörde getragen. Deshalb ist es sinnvoll, die Häufigkeit an Barabhebungen am Automaten zu begrenzen. Bietet der Kartenanbieter diese Option an? Wichtig ist außerdem, dass für Asylbewerbende keine Kosten anfallen. Manche Geldautomatenbetreiber erheben bei Barabhebungen an Ihren Geldautomaten jedoch eine Gebühr, die s.g. Surcharge, die durch die Geldautomatenbetreiber vom Kartenguthaben des Asylbewerbers, also von der Hilfeleistung, abgezogen wird. Auf diese Gebühren haben die Kartenanbieter keinen Einfluss.

Flexible Höchstgrenze für Bargeldabhebungen

Der monatliche Höchstbetrag an Bargeldabhebungen ist bei einigen Kartenanbietern auf pauschal 50 € begrenzt, was für viele Asylbewerbende nicht ausreichend sein könnte und nicht den unterschiedlichen Leistungsstufen des Asylbewerberleistungsgesetzes entspricht. Es ist also sinnvoll darauf zu achten, dass der Kartenanbieter auch eine größere Summe an Bargeldabhebungen ermöglichen kann und diese individuell je Karte einstellbar ist. Melden Sie sich für das kostenlose Webinar von givve® zur Bezahlkarte an. 

Schlagworte zum Thema:  Sozialleistungen, Digitalisierung